Zwei Jahre auf Bewährung für Heilpraktiker

Infusionen mit überdosiertem 3-Bromopyruvat haben nach Überzeugung der 2.Strafkammer des Landgerichts Krefeld zum Tod von drei Krebspatienten geführt.Verabreicht wurden diese vom Heilpraktiker Klaus R. – er wurde nun nach knappviermonatigem Prozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Heilpraktiker Klaus R. sorgte im Jahr 2016 durch die Folgen seinerBehandlung von vier Krebspatienten im niederrheinischen Brüggen mit dafür, dass im vergangenen Jahr das Gesetz für mehrSicherheit in der Arzneimittelversorgung auf den Weg gebracht wurde. Drei dieserPatienten verstarben nach einer Therapie mit dem von Klaus R. hergestellten, überdosiertenund nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat. Bei der vierten Patientin brachder Heilpraktiker die Behandlung ab, als ihr nach der ersten Infusion unwohl wurde. Mittlerweileist die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und vonZubereitungen aus menschlichem Gewebe durch Angehörige nichtärztlicherHeilberufe, insbesondere Heilpraktiker, erlaubnispflichtig.

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Seit Ende März stand Klaus R. vor der 2. Großen Strafkammerdes Landgerichts Krefeld. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen des Verdachts desfahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen sowie der fahrlässigenTötung in drei Fällen angeklagt. Der Heilpraktiker habe fürdas Zuwiegen der Kleinstmengen von 3-Bromopyruvateine unpassende Waage verwendet, so dass es zu Wiegefehlern und damit zurÜberdosierung gekommen sei. Zudem habe es keine Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit der Dosierung gegeben.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Bei den heutigen Plädoyers hatte R.s Verteidigerin einenFreispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihresMandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrankgewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst,dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.

Der Staatsanwalt hatte dagegen drei Jahre Haft gefordert.Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenenMedikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grobfahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstelGramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinenPatienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.

Die Strafkammer ihrerseits befand, dass der 61-jährige Angeklagteeinen „erheblich fahrlässigen Umgang“ mit dem Stoff 3-Bromopyruvat hatte. Inder Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „So überprüfte der Angeklagtedie Identität der gelieferten Substanzen nicht, verwendete eine grundsätzlichungeeignete Waage, Infusionsflaschen waren unzureichend beschriftet und derEinsatz von 3-Bromopyruvat wurde mangelhaft dokumentiert“.

Für die drei Fälle fahrlässiger Tötung sowie das fahrlässigeHerstellen verfälschter Arzneimittel wurde Klaus R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafevon zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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