Listerien-Befall: Wurst-Rückruf wird um weitere Chargen erweitert
Das Wichtigste:
- Zwei Wursthersteller rufen seit vergangener Woche ihre Produkte zurück.
- Der Rückruf der „Putenzwiebelmettwurst“ der „Heinrich Aldag Altländer Fleisch- und Wurstwaren GmbH“ wird aktuell noch einmal um einige Chargen erweitert.
- Bei dem zweiten Produkt handelt es sich um die „Kleinen Rostbratwürstel“ von „Bleyer & Wichert GmbH – Die Wurstmanufaktur“.
Verbraucher müssen aktuell gleich zwei Wurstrückrufe beachten. Über produktwarnung.eu ruft die Heinrich Aldag Altländer Fleisch – und Wurstwaren GmbH die „Putenzwiebelmettwurst“ zurück. Es besteht der Verdacht auf eine Verunreinigung mit Listerien. Zunächst ging man davon aus, dass lediglich Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. August 2022 und der Los-Kennzeichnung 210722 betroffen waren. Wie nun bekannt wurde, muss der Rückruf allerdings deutlich ausgeweitet werden. Folgende Chargen sind betroffen:
- Verpackungseinheit: 50g, 125g, 250g, 500g und 1000g
- Haltbarkeit: 10.08.2022, 20.08.2022, 25.08.2022, 30.08.2022
- Produktionsdatum: 21.07.2022, 04.08.2022, 11.08.2022
- Los-Kennzeichnung: 210722, 040822, 110822
Bei gesunden Menschen verläuft eine Listerieninfektion in der Regel harmlos. Insbesondere für Schwangere, kleine Kinder oder Immungeschwächte besteht ein erhöhtes Risiko. Vom Konsum wird dringend abgeraten. Sollten Sie den Artikel bereist verzehrt haben und Symptome wie Durchfall oder Erbrechen zeigen, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
produktwarnung.eu Diese beiden Wurst-Produkte werden zurückgerufen.
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Gefahr für Schwangere, kleine Kinder und Immungeschwächte oder Allergiker
Mit Bleyer & Wichert GmbH – Die Wurstmanufaktur ruft noch ein zweiter Hersteller Wurstprodukte zurück. Hier geht es um „Kleine Rostbratwürstel“ in der 350g Packung und den MHDs 12. August bis 25. September 2022. Diese enthalten Senf als Zutat, was aber auf der Verpackung nicht angegeben wurde. Allergiker sollten das Produkt deshalb nicht verzehren. Alle anderen können den Artikel bedenkenlos konsumieren.Beide Artikel sollten nun am Einkaufsort zurückgegeben werden. Eine Vorlage des Kassenbons ist dafür in der Regel nicht nötig.
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Das Original zu diesem Beitrag „Wurst-Rückruf wird um weitere Chargen erweitert“ stammt von chip.de.
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