Seehofer verhängt Einreisesperre: Welche Länder betroffen sind, welche Ausnahmen gelten

Ab Samstag gelten strikte Reisebeschränkungen für die Länder, in denen sich die neuen, ansteckenderen Corona-Mutationen verbreitet haben. FOCUS Online zeigt, welche Staaten betroffen sind und was Reisende nun beachten müssen.

Um die Ausbreitung besonders ansteckender Varianten des Coronavirus zu bremsen, hat die Bundesregierung die Einreise aus fünf stark betroffenen Ländern ab Samstag drastisch eingeschränkt. Darunter sind mit Portugal und Irland zwei EU-Staaten, aber auch Großbritannien, Südafrika und Brasilien. Für die beiden südafrikanischen Enklaven Eswatini und Lesotho gilt der Einreisestopp ab Sonntag.

Das Kabinett beschloss am Freitag eine neue Verordnung, nach der Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen bis zum 17. Februar aus diesen Ländern prinzipiell keine Passagiere mehr nach Deutschland befördern dürfen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die weitgehende Einreisebeschränkung für die sogenannten Virusvarianten-Gebiete bereits am Donnerstag angekündigt. dpa/Michael Sohn/POOL AP/dpa Horst Seehofer (CSU) bei der Kabinettssitzung im Kanzleramt.

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Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete:

  • Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Eswatini (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Irland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021bereits seit 9. Januar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Lesotho (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Portugal– (Virusvarianten-Gebiet seit 27. Januar 2021 inkl. aller autonomen Regionen; bereits seit 24. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits Risikogebiet seit 8. November 2020)
  • Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021 inkl. aller Überseegebiete, Isle of Man sowie aller Kanalinseln; bereits seit November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Die aktuelle Liste der Länder finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Regelverschärfung: Kontrollen an Flughäfen und Stichproben hinter Landesgrenzen

Für die jüngste Regelverschärfung wurden bereits die Kontrollen an Flughäfen und auch die Stichproben hinter den Landesgrenzen – die sogenannte Schleierfahndung – verschärft. Seehofer betonte, dass die Einreisesperren aus den Mutationsgebieten streng kontrolliert werden sollen – an Flughäfen, auf der Straße und in der Bahn. Stationäre Kontrollen an den Grenzübergängen seien jedoch nicht vorgesehen.

Bei allen Maßnahmen gehe es darum, "vor die Lage" zu kommen. "Wir müssen präventiv Maßnahmen treffen, damit das Virus bei uns sich nicht stärker entfalten kann." Alle drei als besonders ansteckend geltenden Virus-Mutationen mit Ursprung in Großbritannien, Brasilien und Südafrika sind bereits in Deutschland nachgewiesen worden. Wie stark sie schon verbreitet sind, ist aber unklar.

Ausnahmen von Einreisesperre: Diese Personen dürfen weiterhin kommen

Die Fluggesellschaften sind von der Neuregelung besonders stark betroffen. Vom 1. bis 26. Januar gab es nach einer Auswertung der Deutschen Flugsicherung 1601 Ankünfte aus den fünf derzeitigen Mutationsgebieten und 1572 Abflüge dorthin – also jeweils rund 60 pro Tag. Alleine Lufthansa bietet derzeit jeweils 55 Hin- und Rückflüge pro Woche in die betroffenen Länder an. Wie viele davon nun gestrichen werden, ist noch völlig unklar.

Ganz eingestellt wird der Flugverkehr wegen der zahlreichen Ausnahmen jedenfalls nicht. Dazu zählen:

  • Passagiere mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung aus den betroffenen Staaten, die zurück nach Deutschland fliegen
  • Umsteigepassagiere, die zum Beispiel über Frankfurt in ein nicht zum Schengenraum gehörendes Land wie die USA weiterreisen wollten
  • Personal, das im Interesse der öffentlichen Gesundheit einreist
  • Ambulanzflüge
  • Organtransport
  • Beförderung "aus dringenden humanitären Gründen"
  • Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen
  • Frachtverkehr

Aber: Wie die Lufthansa betonte, muss jeder Passagier vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen, der den Vorgaben des Robert Koch-Instituts entspricht und bei Ankunft in Deutschland maximal 48 Stunden alt sein darf.

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