Resolution: VOASG noch dieses Jahr und absolute Rx-Gleichpreisigkeit

In Bayern war sich die Kammerversammlung heute einig: Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) muss so schnell wie möglich ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Darüber hinaus muss das VOASG eine absolute Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel garantieren – und zwar für alle GKV- und PKV-Patienten sowie die Selbstzahler. Geht das nur mit einem Rx-Versandverbot? In der Diskussion eröffnete Kammerjustiziar Klaus Laskowski auch weitere mögliche Perspektiven.

Die Zeit drängt. Durch die Corona-Krise haben sich viele Gesetzgebungsverfahren verzögert. Der Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde zwar schon vor der Pandemie vom Kabinett beschlossen, doch die Abstimmung mit der EU-Kommission stockt seit Monaten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im vergangenen Sommer angekündigt, das im VOASG verankerte Rx-Boni-Verbot von der Kommission prüfen zu lassen: Ist die vorgesehene Regelung im Sozialrecht europarechtskonform oder nicht?

Die Begutachtung durch die EU-Kommission ist dabei maßgeblich auf Wunsch des Koalitionspartners SPD entstanden. Das betonte Verbandschef Hans-Peter Hubmann auf der Kammerversammlung der bayerischen Delegierten am heutigen Freitag in München. Wer weiß – wenn es den Umweg über die Kommission nicht gegeben hätte, wäre das VOASG vielleicht schon beschlossene Sache.

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Doch die Sozialrechtsregelung ist nicht unumstritten: Sie gilt für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und klammert somit alle Privatversicherten und Selbstzahler aus. Für diese Patientengruppen gibt es dann de facto keine Gleichpreisigkeit mehr im Rx-Bereich. Spahn hatte bis zuletzt gehofft, dass Boni auch für diesen Bereich ausgeschlossen werden können. Doch ein höchstrichterliches Urteil machte ihm einen Strich durch die Rechnung.

Hinzu kommt, dass im aktuellen VOASG-Entwurf auch § 78 Abs. 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes ersatzlos abgeschafft werden soll, der die Rx-Preisbindung für die EU-Versender vorschreibt. Zwar läuft wegen dieses Passus aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, doch Rechtsexperten warnen vor einer Streichung, da so ein weiteres EuGH-Verfahren zur deutschen Arzneimittelpreisbindung unwahrscheinlicher werde. Auch könnte der Anschein erweckt werden, der deutsche Gesetzgeber hätte sich den Rx-Boni der EU-Versender abgefunden.

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