In der Apotheke noch keine Zertifikate für die dritte Impfung möglich

Für einige Personen wird nun empfohlen, sich ein drittes Mal gegen COVID-19 impfen zu lassen. Von diesem Booster verspricht man sich einen besseren Schutz gegen die Virusvarianten. Folglich kommt es auch vermehrt vor, dass Patient:innen nach ihrer dritten Impfung in der Apotheke nach einem digitalen Nachweis für den Booster fragen. Den kann man allerdings noch nicht erstellen.

Vor kurzem beschloss die Bundesgesundheitsministerkonferenz eine dritte Impfung für bestimmte Risikogruppen. Dazu gehören beispielsweise Patienten mit einem hohen Risiko für schwere Verläufe, deren Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, also vor allem Hochbetagte und Pflegeheimbewohner. Außerdem können sich alle, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben und diese mehr als ein halbes Jahr her ist, mit einem mRNA-Impfstoff ein drittes Mal impfen lassen. Hintergrund der Boosterung ist, den Antikörperspiegel noch einmal anzuheben, der insbesondere bei Älteren schnell zu sinken scheint, und so einen besseren Schutz gegen Virusvarianten wie Delta zu erzielen.

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Mittlerweile hat auch schon eine Reihe von Patienten die dritte Impfdosis erhalten. Zwar steht eine Änderung der Coronavirus-Impfung, die diesen Anspruch für bestimmte vulnerable Gruppen bundesweit regelt, noch aus. Aber in einzelnen Bundesländern ist man bereits weiter. So gibt es beispielsweise in Bayern bereits seit Mitte August in Impfzentren und bei Hausärzten die Möglichkeit, sich den Booster zu holen. Auch in Schleswig-Holstein und NRW gibt es entsprechende Angebote. Kommen diese Patient:innen in die Apotheke, um sich für ihre Impfung ein digitales Zertifikat ausstellen zu lassen, muss man sie aktuell aber unverrichteter Dinge wieder wegschicken und auf später vertrösten. Wie die DAZ auf Nachfrage beim Deutschen Apothekerverband erfuhr, ist es derzeit nämlich technisch nicht möglich, über das DAV-Portal ein digitales Zertifikat für die dritte Impfung zu generieren. Eine Umsetzung wird einem Sprecher zufolge jedoch geprüft. Einen Zeitrahmen nannte er allerdings nicht. 

Keine Nachteile im Alltag

Nachteile im Alltag dürften durch das fehlende digitale Zertifikat zurzeit nicht entstehen. Denn gemäß den geltenden Regeln gilt man nach zweimaliger Impfung (bzw. einmaliger bei Johnson & Johnson) als vollständig geimpft. Da die Impfkampagne erst zum Jahresende 2020 startete, sind auch alle erstellten Zertifikate noch gültig, sodass es keine besondere Dringlichkeit geben dürfte, die dritte Dosis nachzutragen.

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