Erkältungen: Krankschreibung per Telefon wieder bundesweit möglich – Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

Sonderregelung zur telefonischen Krankmeldung

Wie bereits im Frühjahr wird es nun wieder bundesweit möglich sein, sich bei Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Sonderreglung soll vorerst bis Ende des Jahres gelten.

Während des derzeitigen nasskalten Wetters ziehen sich viele Menschen eine Erkältung zu. Doch manche scheuen dann den Gang zum Arzt oder zur Ärztin, da sie sich Sorgen machen, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Jetzt wurde aber erneut eine vorübergehende Sonderregelung eingeführt: Aktuell reicht bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung per Telefon.

Regelung bis vorerst Ende des Jahres

Laut einer Mitteilung hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Erkrankten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Den Angaben zufolge kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet. Hier brauchen wir eine bundesweite robuste Lösung, um Vertrauen aufzubauen. Klar ist: Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken“, erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

„Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen“, so Prof. Hecken.

Und auch die Ärztinnen und Ärzte haben sich hier als verantwortungsvoll erwiesen: Zwar gab es laut einer Mitteilung des AOK-Bundesverbandes im März und April dieses Jahres mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als im Mittel der vergangenen zehn Jahre, wobei die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die von Anfang März bis Ende Mai 2020 galt, wohl einen Einfluss auf die erhöhten Krankenstände gehabt haben dürfte. „Gleichzeitig sprechen die Daten dafür, dass Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind“, betont Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO).

Menschen ohne Atemwegsprobleme profitieren

Prof. Josef Hecken zufolge werden von der Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon und der daraus folgenden räumlichen Trennung der Fälle „vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren: Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen. Und diesen älteren und kranken Risikopatientinnen und Risikopatienten können wir nicht zumuten, täglich die 7-Tage-Inzidenz zu überprüfen, um eine Entscheidung über einen Arztbesuch zu treffen. Hier würden regional unterschiedliche Regelungen nur Verunsicherung schaffen“, sagt der Experte.

„Durch die zeitlich befristete Regelung, erst einmal bis zum Jahresende, berücksichtigen wir zudem die dynamische Entwicklung der Pandemie. Der G-BA wird rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt“, so der unparteiische Vorsitzende des G-BA.

Bei COVID-19-Symptomen telefonisch melden

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Personen bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patientinnen und -Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. (ad)

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