Das E-Rezept in der Heimversorgung

Das E-Rezept gilt als wichtiges Puzzleteil in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Derzeit bereitet es Apotheken jedoch an manchen Stellen noch Probleme – eine Baustelle ist etwa die Heimversorgung. Denn die Einlösewege mittels elektronischer Gesundheitskarte oder App kommen für Heimbewohnende kaum infrage. Welche Optionen gibt es derzeit und künftig für deren Versorgung?

Mehr als 3,37 Millionen eingelöste E-Rezepte in Deutschland zeigt das TI-Dashboard der Gematik aktuell an. Anfang Juni waren es erst zwei Millionen eingelöster digitaler Verordnungen gewesen. Das E-Rezept nimmt unbestreitbar an Fahrt auf und wird in immer mehr Apotheken Teil des alltäglichen Geschäfts.

Während mobile Kund:innen ihre digitalen Verordnungen derzeit mittels Stecken der Gesundheitskarte (eGK), via E-Rezept-App oder als Papierausdruck einlösen können, stellt sich vielen Apotheken die Frage, wie das Einlösen der E-Rezepte bei Bewohnenden der von ihnen versorgten Heime am besten gestaltet werden kann.

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Am dichtesten an den bisherigen Abläufen bleibt der Einlöseweg des ausgedruckten E-Rezept-Codes. Ebenso wie Muster-16-Rezepte können diese gesammelt und in regelmäßigen Abständen durch Boten in die mit der Heimversorgung beauftragte Apotheke gebracht werden. 

Gängige Praxis ist es derzeit vielerorts, dass in besonders eiligen Fällen Muster-16-Rezepte vorab per Fax an die Apotheke übermittelt werden. Auch wenn dies den Anspruch einer digitalen Verordnung konterkariert, lässt sich der Ausdruck des E-Rezept-Codes ebenfalls als Fax übermitteln. In Abhängigkeit von der Scanqualität kann es jedoch vorkommen, dass der übermittelte 2D-Code in der Apotheke nicht mehr auslesbar ist. In so einem Fall kann das Apothekenteam zwar dem Klartext auf dem Fax die benötigten Medikamente entnehmen, es entsteht jedoch ein Mehraufwand, wenn beim späteren Eintreffen des E-Rezeptes die herausgesuchten Präparate aus dem alten Vorgang entfernt und dem E-Rezept zugeordnet werden müssen.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist eine weitere Option, dass ein:e Heimvertreter:in die elektronischen Gesundheitskarten der Heimbewohnenden in die Apotheke bringt, damit dort die hinterlegten E-Rezepte abgerufen und bearbeitet werden können. Hinsichtlich der Anzahl der Bewohnenden durchschnittlicher Heime dürfte sich diese Lösung in der Praxis oftmals als nicht umsetzbar erweisen.

Macht KIM es zukünftig einfacher?

In einem Informationsvideo zeigt die Gematik, welches Vorgehen bei E-Rezepten in der Heimversorgung künftig vorgesehen ist. Demzufolge informiert das Heim die Arztpraxis mittels KIM-Mail – statt wie bisher via Telefon oder Fax – darüber, welche Arzneimittel für welchen Bewohner bzw. welche Bewohnerin benötigt werden. In der ärztlichen Praxis werden die benötigten digitalen Verordnungen ausgestellt und ebenfalls via KIM-Mail an das Heim geleitet. Dieses kann es dann, erneut via KIM-Mail, der versorgenden Apotheke zukommen lassen.

Auf die Anfrage, ob es künftig bei einem bestehenden Heimversorgungsvertrag technisch und rechtlich möglich sei, dass das ausgestellte E-Rezept mittels KIM-Mail von der Praxis ohne Umweg über das Heim direkt an die Apotheke zugewiesen werden könne, antwortete die Pressestelle der Gematik, die technische Ausgestaltung des Anwendungsfalls „Rezeptanforderung durch eine Pflegeinrichtung oder heimversorgende Apotheke“ befände sich in der Überarbeitung. Ebenfalls verwies die Gematik auf einen im Juni zur Kommentierung veröffentlichten Entwurf „KIM-Nachrichten für das E-Rezept“. In diesem ist für den Fall einer heimversorgenden Apotheke, die das Rezeptmanagement im Auftrag des Pflegeheims übernimmt, zu lesen:

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