ABDA zeigt sich gesprächsbereit

Nächste Woche geht es bei den Koalitionsverhandlungen in die Tiefe. Ein Thema, bei dem sich SPD, Grüne und FDP bereits sehr nahe sind, ist Cannabis: Sie alle halten das generelle Verbot von Besitz und Konsum für hinfällig und plädieren für eine kontrollierte Freigabe. Offen ist bislang, wer Cannabis zum „Freizeitgebrauch“ abgeben soll. Sollten dabei Apotheken eine Rolle spielen, hat die ABDA sich bereits intern mit einer reaktiven Sprachregelung gewappnet. Sie fürchtet einen „heilberuflichen Zielkonflikt“.

Das Ringen um Gemeinsamkeiten wird den möglichen Ampel-Koalitionären in mindestens einem Punkt wohl leicht fallen: SPD, Grüne und FDP sprechen sich in ihren Wahlprogrammen für eine Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis aus. Während Grüne und FDP dabei einen sehr ähnlichen Kurs verfolgen, fassen die Sozialdemokraten zunächst eine kontrollierte Freigabe im Rahmen von Modellprojekten ins Auge. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte Mitte Oktober gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärt, dass er eine Festschreibung der Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag befürworte. So könnten zum Beispiel Gesundheitsgefahren, die aus dem Schwarzmarkthandel resultieren, minimiert werden.

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Kommt jetzt die Legalisierung von Cannabis?

Offen ist bislang, über welche Stellen und mit welchem Personal Cannabis an die Bevölkerung abgegeben werden könnte. Die Grünen würden die Droge gerne über „lizenzierte Fachgeschäfte“ verkaufen lassen. Diese Ansicht teilt auch die FDP, wobei sich die Liberalen auch Apotheken als Abgabestelle vorstellen könnten. FDP-Chef Christian Lindner hatte diese Idee bereits im März 2020 gegenüber der DAZ geäußert und den Vorschlag vor rund einer Woche noch einmal wiederholt. Sollten dabei zunächst Modellprojekte nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten eine Rolle spielen, wäre es denkbar, dass die Apotheken hierbei tatsächlich eine bedeutende Rolle spielen könnten.

In den nun anstehenden Koalitionsverhandlungen wird man sicher einen Passus zum Thema für den Koalitionsvertrag formulieren. Ob dieser dann bereits die Abgabefrage klärt, sei dahingestellt. Der ABDA-Gesamtvorstand hat die mögliche Beteiligung der Apotheken bei der Distribution auch schon besprochen. Und die ABDA-Stabsstelle Kommunikation hat die Kollegen und Kolleginnen in den Mitgliedsorganisationen über eine Sprachregelung informiert, die im Falle von Anfragen bei Bedarf reaktiv eingesetzt werden könne.

Ein heilberuflicher Zielkonflikt

In dem Schreiben heißt es im ersten Punkt: „Ob Cannabis zu Genusszwecken legalisiert werden soll, ist eine Entscheidung, die Gesellschaft und Gesetzgeber treffen müssen.“ Bei der Frage des Vertriebsweges seien auch die Apotheken in der Diskussion. Für Apothekerinnen und Apotheker stelle sich hier ein heilberuflicher Zielkonflikt. Einerseits gehörten Drogen zu Genusszwecken nicht in die Apotheke. Andererseits müsse bei einer Legalisierung auch ein sicherer Vertriebsweg zur Verfügung stehen, der die Konsumentinnen und Konsumenten schützt. „Unter klaren Vorgaben“ sei die Abgabe in Apotheken „grundsätzlich denkbar“, heißt es in dem Schreiben an die Kommunikationsverantwortlichen. Es bräuchte jedoch Abgaberegeln, die ein hohes Schutzniveau insbesondere für junge Menschen sicherstellen und im Apothekenalltag praktisch umsetzbar sind. Die Sprachregelung schließt ab mit der Perspektive, dass bei einer Legalisierung von Cannabis die Apothekerschaft gesprächsbereit sei und an einer Lösung mitarbeiten würde, „die den Besonderheiten von Cannabisprodukten unter Qualitäts- und Sicherheitsaspekten Rechnung trägt“. 

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