Brisanter Bericht: Polizei greift auch bei Kleinkriminalität auf Corona-Gästelisten zurück

In Deutschland ist die Zahl der Neuinfektionen im Zuge der Corona-Pandemie in den vergangenen Tagen zunächst zurückgegangen, am Dienstag folgte jedoch wieder ein deutlicher Anstieg. In mehreren Bundesländern ist die Lage deutlich angespannter als im bundesweiten Durchschnitt.

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Bericht: Polizei greift auch bei Kleinkriminalität auf Corona-Gästelisten zurück

Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen auf Corona-Gästelisten zurückgreift. Das darf die Polizei aber eigentlich nur in bestimmten Fällen. Ende Juli hieß es vonseiten der Polizei noch, man nutze die Daten nur bei schweren Straftaten und Notfällen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ jetzt aber berichtet, werden die Daten in Bayern offenbar auch bei Kleinkriminalität eingesetzt.

Wie aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Marin Hagen hervorgeht, sei in Bayern bis Ende Juli zwei Dutzend „repressiven“ sowie „präventiv-polizeilichen“ Verfahren auf Daten aus Corona-Gästelisten zurückgegriffen worden. Damit widerlegt die Polizei ir Laut Bericht waren darunter auch Delikte, die als Kleinkriminalität zu werten sind. Weiter heißt es, der Datenzugriff sei etwa bei Beleidigung oder Diebstahl erfolgt – also keineswegs ausschließlich bei schweren Straftaten und Notfällen.

Hagen kritisiert das Vorgehen der Polizei schwer. Die Gästelisten seien ausschließlich zur Bekämpfung der Pandemie eingeführt worden. „Eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln“, so der Politiker weiter.

 

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