Ab nächster Woche: Spahn plant Rückkehr der kostenlosen Corona-Tests für alle

Die kostenlosen Corona-Tests wird es voraussichtlich wieder ab der kommenden Woche geben. Es sei das Ziel, sie dann wieder starten zu lassen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Auch die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten, die entsprechende Verordnung solle bereits nächste Woche in Kraft treten.

Den Plänen zufolge sollten künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten berichteten die Funke-Zeitungen. Kostenlose Tests seien insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass sich auch geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren könnten "und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen", hieß es den Angaben zufolge in der Verordnung. Mit der Wiedereinführung des Angebots für asymptomatische Personen werde sichergestellt, dass alle "bei Bedarf vorhandene Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen können".

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Schnelltests nur noch in Sanitätshäusern und Drogerien

Dienstleister, die derzeit Testungen vornehmen, sollen den Angaben zufolge ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zusätzlich dazu sollten aber anders als früher nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter solle nicht mehr möglich sein. Hintergrund sei, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll. 

Die neue Verordnung soll bis Ende März 2022 gelten. Sie ist dem Vernehmen nach mit den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP abgestimmt. Die Änderungen sollen laut dem Entwurf im Zuge der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und des Auslaufens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits für die Rückkehr zu den kostenlosen Bürgertests ausgesprochen. 

Im weiteren sieht Spahns Verordnung vor, dass Kliniken künftig dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. Ebenso sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. 

Die Corona-Schnelltests sind seit dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos.

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