FDP will Aufwand für Apotheker bei der Cannabisprüfung reduzieren
Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Aufwand zur Prüfungvon Medizinalcannabis in den Apotheken reduzieren und kritisiert zudem die uneinheitlichen Regelungen in denBundesländern. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fragt die Fraktion unteranderem nach Bestrebungen, die vorgeschriebenen Prüfungen weniger aufwendig zu gestalten.
Cannabisblüten verursachen in der Apotheke großen Aufwand.Das Arzneibuch sieht nämlich eine makroskopische und mikroskopischePrüfung sowie eine Dünnschichtchromatographie vor. Gerade letztere ist während des laufendenApothekenbetriebes sehr zeitaufwendig. Dazu kommt, dass Cannabisblüten nur inGebinden à 10 Gramm geliefert werden und Apotheken jedes einzeln prüfenmüssten, was den Aufwand zusätzlich erhöht. Die Bundesländer handhaben dieVorschriften allerdings unterschiedlich. So gelten in Schleswig-Holstein nachAuskunft der zuständigen Landespharmazierätin Cannabisblüten aus denNiederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Identitätsprüfung entfallenkann. In Hessen kann zumindest auf die DC verzichtet werden.
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Diese uneinheitlichen Regelungen und die aufwendigen Prüfverfahrenverteuern nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion Medizinalcannabis erheblichund belasten zudem die Apotheken mit einem hohen Arbeitsaufwand, wie dieFraktion nun in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung schreibt. Die Liberalenhalten daher eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allenBundesländern gleichermaßen gilt, sowiegrößere Gebinde von Cannabis-Blüten bzw. deren Ausweisung als Fertigarzneimittelfür wünschenswert.
Könnte Cannabis aus deutschem Anbau als Fertigarzneimittel eingestuft werden?
Von der Bundesregierung will die FDP zu diesem Thema unteranderem wissen, nach welchen Kriterien Cannabisblüten in den Bundesländern, indenen das der Fall ist, als Fertigarzneimittel anerkannt werden und wie dieBundesregierung diese Anerkennung beziehungsweise Einstufung als Fertigarzneimittelbewertet. Weiter fragt die Fraktion, was die Bundesregierung unternimmt, dass mehrCannabisblüten-Gebinde als Fertigarzneimittel eingestuft werden können, und ob undunter welchen Voraussetzungen Cannabisblüten aus deutschem Anbau eineEinstufung als Fertigarzneimittel bekommen können. Falls das nicht der Fallsein sollte, interessiert sich die FDP für die Begründung.
Schinnenburg: Aufwand für Apotheker verringern
Der FDP-Gesundheitsexperte Dr. Wieland Schinnenburg ausHamburg hat die Anfrage an die Bundesregierung initiiert. Er ist federführendfür diese parlamentarische Initiative, weil er der drogenpolitische Sprecher seinerFraktion ist. Gegenüber DAZ.online erklärte Schinnenburg, dass er den Aufwandfür die Apotheken verringern will: „Wir Freie Demokraten wollen den Bezug vonMedizinalcannabis vereinfachen und verbilligen. Verbilligen darf aber nicht aufKosten der Apotheker gehen. Ich habe mir in einer Apotheke angesehen, welchenAufwand Apotheker bei der Ausgabe von Medizinalcannabis betreiben müssen (DAZ.onlineberichtete). Dieser Aufwand kann nicht für weniger Geld erfolgen. Richtig istvielmehr, den Aufwand zu verringern. Die verschiedenen Möglichkeiten hierfürfrage ich mit meiner Kleinen Anfrage ab.“
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