Wie teuer eine künstliche Befruchtung ist und was Kassen dazu zahlen

Wünschen sich Paare ein Kind und es klappt und klappt nicht, ist das eine große Belastung. In Deutschland ist jedes sechste Paar auf medizinische Hilfe angewiesen, um ein Baby zu bekommen. Neben psychischen und körperlichen Herausforderungen stellt eine künstliche Befruchtung Paare auch vor eine finanzielle Belastung. Stiftung Warentest hat sich angeschaut, welche Zuschüsse gesetzliche Krankenkassen zahlen.

Wer ein Jahr lang erfolglos versucht, schwanger zu werden, sollte sich bei einem Arzt oder einer Ärztin beraten lassen. Wird eine Kinderwunschbehandlung nötig, weist Stiftung Warentest daraufhin, dass Paare noch vor Behandlungsstart zunächst bei der Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigen lassen müssen – sonst werden keine Kosten durch die Kassen übernommen. In einem solchen Behandlungsplan wird festgelegt, welche Behandlung für ein Paar mit Kinderwunsch in Frage kommt, welche Medikamente und Untersuchungen nötig sind und was die Behandlung kostet.

Geschäftsmodell Kinderwunsch

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Damit gesetzlich Versicherte einen Teil der Kinderwunschbehandlung von der Krankenkasse bezahlt bekommen, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Verheiratete Ehepaare bekommen von allen gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der genehmigten Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung erstattet. Frauen und Männer dürfen dabei nicht jünger als 25 Jahre sein. Zudem dürfen Frauen nicht älter als 39 und Männer nicht älter als 49 Jahre sein. Eine Behandlung darf nur mit Ei- und Samenzellen der Eheleute erfolgen. Diese Regelung gilt allerdings nur für verschiedengeschlechtliche Paare. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren bezahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht. Lesbische Paare erhalten in Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen Zuschüsse vom Land. Auch unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss durch die Krankenkasse. Sind Eheleute bei verschiedenen Krankenkassen versichert, übernimmt jede Krankenkasse anteilig die Kosten für ihren Versicherten. Bei Menschen, die privat versichert sind, hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif ab.

Methoden der künstlichen Befruchtung und ihre Kosten

Für die künstliche Befruchtung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei der Insemination wird aufbereiteter Samen in die Gebärmutter injiziert. Je nach Fall kann eine hormonelle Stimulation der Frau vor der Befruchtung stattfinden, um die Eireifung zu fördern. Bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) wird die Frau hormonell behandelt, ihr werden Eizellen entnommen und diese im Labor mit dem Samen des Mannes befruchtet. Wachsen in den Eizellen Embryonen heran, werden diese in die Gebärmutter eingesetzt.

Reicht die Spermienqualität nicht aus, wird das Verfahren der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) angewandt. Dabei wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert und die gewonnen Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt. Bei TESA/MESA werden bei einer Operation aus den Hoden bzw. den Nebenhoden Spermien gewonnen, bei denen dann eine ICSI angewendet wird. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn sich nicht genug intakte Spermien in der Samenflüssigkeit befinden.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung können für Paare trotz Zuschuss der Krankenkasse eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Dieser Eigenanteil kommt auf gesetzlich Versicherte, verheiratete  Paare ungefähr zu:

  • Eine Insemination kostet rund 375 Euro.
  • Bei einer In-Vitro-Fertilisation müssen Paare mit einem Eigenanteil von rund 1600 Euro rechnen.
  • Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion kommt ein Eigenanteil von rund 1800 Euro auf Paare zu.

Versicherte Eheleute erhalten bei allen gesetzlichen Krankenkassen den gleichen gesetzlichen Zuschuss für maximal acht Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau, maximal drei Versuche der In-Vitro-Fertilisation oder drei Versuche der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion. 39 der 71 gesetzlichen Krankenkassen in der Untersuchung der Stiftung Warentest gewähren einen Extrazuschuss. Bei der BKK beispielsweise werden die Kosten des Behandlungsplans zu 100 Prozent übernommen, wenn beide Eheleute für die Zeit der Kinderwunschehandlung bei der Krankenkasse versichert sind.

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In allen Bundesländern bis auf Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein haben Paare (verheiratete und meist auch unverheiratete) in einem bestimmten Alter Anspruch auf eine Kostenbeteiligung an den ersten vier IVF-und ICSI-Behandlungen durch das Land in Kooperation mit dem Bund. Für Paare, die die Kinderwunschbehandlung selbst zahlen müssen, ist die Steuererklärung eine Möglichkeit – dort kann sie als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.

Die komplette (kostenpflichtige) Untersuchung gibt es bei Stiftung Warentest!

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