Wie könnte es weitergehen mit dem Spargesetz?

Was macht eigentlich der Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz? An Kritik für die Pläne aus dem Hause Lauterbach mangelte es nicht. Doch bislang ist nichts davon zu hören, dass der Bundesgesundheitsminister nachjustieren will. Wie sieht nun der weitere Zeitplan aus?

Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seinem Ziel, ein prognostiziertes 17-Milliarden-Euro-Defizit auszugleichen, hat alle aufgebracht: Apotheker- und Ärzteschaft, Pharmaunternehmen, Krankenhäuser und sogar die Krankenkassen, die ja eigentlich Nutznießerinnen des Gesetzes sein sollen. Dass finanzielle Einschnitte bei den Leistungserbringern nicht gut ankommen, ist keine Überraschung. Ihre Kritik scheint Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erst einmal nicht aus der Ruhe zu bringen. 

Und was die Forderung der Kassen betrifft, der Staat müsse seinen Pflichten bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfängern nachkommen, verweist Lauterbach auf den Bundesfinanzminister. Auch wenn die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich verspricht, höhere Beiträge zu finanzieren, lasse sich dies gegenwärtig nicht mit den Zielen Christian Lindners (FDP) vereinbaren. Und dessen Bedingungen – keine Verletzung der Schuldenbremse, keine Steuererhöhungen und nichts, was einen Nachtragshaushalt nötig macht – erfülle der Gesetzentwurf.

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Dennoch sind die Liberalen offenbar nicht von allen Sparvorschlägen überzeugt. Ob sich die FDP mit der Vorlage arrangieren wird, bleibt daher abzuwarten. Allerdings ist von Nachjustierungen am Referentenentwurf bislang nichts bekannt. Vielmehr ist geplant, dass dieser Entwurf am 27. Juli das Kabinett passieren soll. Gelingt es mit dem Kabinettsbeschluss, ist für einen solchen Gesetzentwurf der Bundesregierung die nächste Station der Bundesrat. Dieser hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Dann geht es weiter in den Bundestag.

Für das Spargesetz heißt das: Der nächste Termin im Bundesrat wäre der 31. August – erst dann tagt der Gesundheitsausschuss der Länderkammer wieder. Die erste Plenumssitzung ist dann am 16. September. Die sechs Wochen zwischen Kabinettsbeschluss und Stellungnahme könnten also eingehalten werden. Für den Bundestag ist die sitzungsfreie Zeit ebenfalls im September vorbei. Hier könnten die Beratungen also in der zweiten Septemberhälfte starten. Eine Verabschiedung ist allerdings nicht vor Ende Oktober zu erwarten – und zwar nach der jährlichen Prognose des Schätzerkreises zur Finanzentwicklung der GKV. 

Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist dann in diesem Jahr auf jeden Fall noch möglich. Inhaltlich kann sich im parlamentarischen Verfahren über Änderungsanträge der Regierungsfraktionen noch einiges am Gesetz ändern. 

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