Spahn: GKV-Ausgaben für Homöopathie haben nur einen kleinen Anteil

Neben der Apothekenreform und den Arzneimittel-Lieferengpässen könnte es in diesem Herbst noch ein weiteres brisantes Thema in der Arzneimittelpolitik geben: die Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen. Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, hat nämlich angekündigt, diese Erstattung streichen zu wollen. In einer Facebook-Live-Diskussion positioniert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht klar zu diesem Thema. Allerdings erklärt er, dass die Erstattungskosten für Homöopathika aus seiner Sicht einen sehr kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachen.

Die Krankenkassen dürfen seit einigen Jahren im Rahmen sogenannter Satzungsleistungen Homöopathika erstatten. Nötig ist dazu nur ein interner Beschluss im Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse. Einige Kassen haben daher besondere Homöopathie-Programme aufgesetzt. Allerdings: Bei Kindern bis zwölf Jahren (bis 18 Jahren bei Entwicklungsstörungen) erstatten die Kassen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, so auch Homöopathie-Rezepte, grundsätzlich.

Insbesondere die Regelung zu den Satzungsleistungen ist in den vergangenen Monaten erneut in die Kritik geraten. Ursprung der seit Jahren emotional geführten Debatte war diesmal die Entscheidung von Frankreichs Gesundheitsministerin Agnès Buzyn, die Teilerstattung für Homöopathie schrittweise und bis 2021 komplett zu streichen. Eine französische Gesundheitsbehörde hatte zuvor zahlreiche Studien zur Homöopathie ausgewertet und war zum Schluss gekommen, dass die Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt. Kürzlich meldete sich dann der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel zu Wort. „Wir sind selbst schuld, weil wir das ermöglicht haben“, so Rüddel. „Ich hoffe, dass wir die Erstattung im nächsten Jahr abstellen. Homöopathie ist eine Glaubensfrage, und für Glauben sind die Kassen nicht zuständig.“

Ist also noch in diesem Herbst mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält sich zu dieser Frage bedeckt. In seiner wöchentlichen Facebook-Live-Diskussion wurde Spahn auf „Zuzahlungen“ für Homöopathie angesprochen. Der Minister stellte zunächst richtigerweise klar: „Zuzahlungen gibt es nicht. Was es gibt, sind einige Kassen, die sogenannte Satzungsleistungen haben. Das sind also die Verwaltungsräte, meistens die Versichertenvertreter, die entscheiden, Homöopathie zusätzlich zu bezahlen.“

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