Lauterbach wirbt bei Parlamentariern für seine Sparpläne

Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen hat, setzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach darauf, dass sich auch im parlamentarischen Verfahren möglichst wenig an seiner Vorlage ändert. In einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen wirbt er für das Gesetz und bedankt sich schon vorab für ihre konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens – denn jetzt erwartet Lauterbach, dass Interessenvertreter „intensiv“ Einfluss nehmen wollen.

Am vergangenen Mittwoch gab das Bundeskabinett grünes Licht für den Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Als Nächstes dürfen sich die Länder mit dem Regierungsentwurf befassen – zustimmungspflichtig ist das Gesetz allerdings nicht. Natürlich bleibt es auch den Bundestagsabgeordneten unbenommen, sich in der sitzungsfreien Sommerzeit mit dem Entwurf zu befassen und eine Meinung zu bilden. Erste kritische Stimmen aus der FDP und von den Grünen sind auch schon zu vernehmen. Ernst wird es dann nach der Sommerpause im September. Am 16. September dürfte der erste Durchgang im Bundesrat anstehen, in der Woche darauf könnte die erste Lesung im Bundestag terminiert werden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte schon bei der Vorstellung des Kabinettsentwurfs betont, dass es sich um ein Gesetz handele, „wo es gut ist, dass man lange darüber spricht, wo es aber nicht so gut wäre, wenn es sich verändert“. Diese Haltung schwingt auch mit in einem Brief, den er an die Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP geschickt hat. Auf drei Seiten wirbt er für den Gesetzentwurf. Er zeigt die Herausforderung auf – die Bewältigung eines prognostizierten Defizits in der GKV von circa 17 Milliarden Euro – und die Maßnahmen, mit denen er diese meistern will. Denn ohne zusätzliche Maßnahmen, so erklärt er, würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um rund einen Prozentpunkt steigen und anschließend aufgrund der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte zunehmen.

Lastenverteilung auf verschiedene Schultern

„Leitmotiv des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist es, dass der Finanzierungslücke nur zu begegnen ist, wenn die Lasten auf verschiedene Schultern verteilt werden“, schreibt Lauterbach. Nach dieser Logik sei „ein Gesetzesentwurf entstanden, der erstens Effizienzreserven im Gesundheitswesen hebt, zweitens nicht notwendige Reserven der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds abschmilzt, drittens die steuerliche Unterstützung des Gesundheitswesens verstärkt und viertens moderate Zusatzbeitragssatzerhöhungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vorsieht“. Der Minister räumt ein: „Das sind harte Einschnitte“ – aber durch sie könne das Versprechen gehalten werden, keine Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte vorzunehmen.

Sodann zählt er die geplanten wesentlichen Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite auf und gibt sich überzeugt: „Mit dem vorliegenden Entwurf wird es gelingen, die GKV-Finanzen im Jahr 2023 zu stabilisieren“. Er kündigt zudem an, dass sein Haus bis Ende Mai kommenden Jahres Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV ab dem Jahr 2024 vorlegen werde.

Achtung Einflussnahme

Abschließend erklärt der Bundesgesundheitsminister: „Die gesetzliche Krankenversicherung hat im Jahr 2020 248,9 Milliarden Euro für die Versorgung der gesetzlich Versicherten ausgegeben. Entsprechend intensiv werden nun, mit Beginn des parlamentarischen Prozesses, Vertreterinnen und Vertreter organisierter Interessen versuchen, Einfluss auf die Inhalte des Gesetzesentwurfs zu nehmen. Umso mehr bedanke ich mich bei Ihnen schon jetzt für Ihre konstruktive Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Gemeinsames Ziel sollte es nun sein, die Belastungen für die Beitragszahler:innen so gering wie möglich zu halten. „Denn gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit“, so Lauterbach.

Wie konstruktiv die Zusammenarbeit laufen wird, muss sich zeigen. Dass ein Gesetz aus dem Bundestag herauskommt, wie es hineingegangen ist, wäre jedenfalls höchst ungewöhnlich.

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