Länder beschließen "Beherbergungsverbot" – das steckt dahinter

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen. Dazu hatten sich die Chefs der Staatskanzleien der Länder in einer Schaltkonferenz mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) getroffen. Die Beschlüsse sollen den teils unterschiedlichen Regelungen einen einheitlichen Rahmen geben.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.

Übersicht zum "Beherbergungsverbot"

  • Im gemeinsamen Beschlusspapier wird festgestellt, dass dem Anstieg der Zahlen „konsequent begegnet werden muss“, vor allem um Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen zu halten.
  • Die „Hotspot-Strategie“ bleibt: Es werden Beschränkungen erlassen, wenn in einem Kreis die
  • Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt.
  • Die Bürger werden aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete und aus diesen heraus zu vermeiden.
  • Touristen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn sie einen negativen Test vorlegen können, der maximal zwei Tage alt ist.
  • Einige Bundesländer geben in dem gemeinsamen Beschluss abweichende Positionen zu Protokoll. Thüringen lehnt ein generelles „Beherbergungsverbot“ für Menschen aus Hotspots ab. Niedersachsen will prüfen, „ob der Beschluss mitgetragen werden kann“. Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf eigenen Regeln, die darüber hinausgehen. 

Bayern ist nur offen für negativ Getestete

Söder erklärte, dies bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. "Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist." Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.

Thüringen allerdings schließt sich dem allgemeinen Beherbergungsverbot nicht an. Das Land habe bei der Schaltkonferenz eine entsprechende Erklärung abgegeben, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Erfurt. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche Positionen haben und noch nicht dicht beieinander lägen. Thüringens vertrete die Position, dass nach dem Infektionsschutzgesetz die Verantwortung zunächst bei den regionalen Gesundheitsämtern liege.

Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen.

Zentrales Kriterium: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der "Bild". "Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft."

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als "Risikogebiete" für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in "besonders betroffenen Gebieten" örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.   

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