Immer mehr Kassen erleichtern Grippeschutzimpfung in der Apotheke

Die Liste der Krankenkassen, die ihren Versicherten ab 18 Jahren die kostenfreie Grippeschutzimpfung in der Apotheke möglichen, wächst: Neben der Mobil Krankenkasse ist auch die BIG direkt gesund der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband beigetreten.

Die Grippeschutzimpfung als Regelleistung der Krankenkassen gibt es nach den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nur für bestimmte Personengruppen. Das sind insbesondere die Über-60-Jährigen, aber auch Personen, die beispielsweise bestimmte chronische Grunderkrankungen aufweisen, Schwangere oder Menschen in Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. Doch immer mehr Krankenkassen ermöglichen die Impfung auf Kassenkosten allen ihren Versicherten ab 18 Jahren. 

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Den Anfang machten die Ersatzkassen. Doch mittlerweile sind der „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und den vier großen Ersatzkassen (Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH) sowie der IKK Südwest weitere Kassen beigetreten. Das erweiterte Angebot gibt es nun auch für Versicherte der Mobil Krankenkasse und der BIG direkt gesund. Überdies gibt es landesspezifische Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen, wie zum Beispiel mit der AOK Bayern, der AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar.

Damit können sich auch gesunde Versicherte zwischen 18 und 59 Jahren in teilnehmenden Apotheken beraten und impfen lassen – eine besondere Indikation müssen sie nicht nachweisen. Alle Über-60-Jährigen können dies sowieso. In Apotheken darf nach entsprechender ärztlicher Fortbildung bundesweit seit 2022 gegen Grippe geimpft werden. In der Saison 2022/2023 wurden in 1.200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen Grippe geimpft.


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