Hilfsmittel: Bundeseinheitlicher Versorgungsvertrag statt Flickenteppich?
In einem Leitantrag zum DAT 2023 machen sich die Antragsteller für einen bundesweit einheitlichen und für alle Kassen gültigen Hilfsmittel-Versorgungsvertrag stark. Neben einer auskömmlichen Vergütung der Apotheken soll darin auch eine prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Anwendung von ärztlich verordneten Arzneimitteln erforderlich sind, durch Apotheken geregelt sein.
Die Hilfsmittelversorgung zählt nicht zu den beliebtesten Spielwiesen der Apothekenteams. Die unübersichtliche Vertragssituation erschwert die Belieferung entsprechender Verordnungen – damit soll jetzt Schluss sein, finden der Saarländische Apothekerverein, Kammer und Verband Baden-Württemberg sowie die Delegierten Joachim Stolle, Sarah Junghans, Maximilian Müller, Tina Töllner und Claudia Wolf. Gemeinsam wollen sie Ende September beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf einen Leitantrag zur Abstimmung vorlegen, in dem ein bundeseinheitlicher Hilfsmittel-Versorgungsvertrag gefordert wird.
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Ziel ist, den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband zu verpflichten, einen für alle Krankenkassen geltenden Hilfsmittel-Versorgungsvertrag zu verhandeln, der „bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische und für die Apotheken auskömmliche Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht“. Neben einer einheitlichen, offenen und kostenfrei zugänglichen Schnittstelle für elektronische Kostenvoranschläge wünschen sich die Antragsteller eine prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Anwendung von ärztlich verordneten Arzneimitteln erforderlich sind, durch Apotheken, um die unmittelbare Anwendung der Arzneimittel zu ermöglichen. Für solche Hilfsmittel soll zudem der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung von der Vorschrift nach § 33 Abs. 6 Satz 1 Sozialgesetzbuch V schaffen, wonach Versicherte nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen können, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind.
Einheitliche Qualitätsstandards und weniger Bürokratie
Ein bundesweit für alle Krankenkassen geltender Hilfsmittelliefervertrag würde dazu beitragen, dass alle Patienten bundesweit mit gleichen Qualitätsstandards versorgt werden könnten, heißt es in der Begründung zum Antrag. „Auch würde ein solcher Vertrag maßgeblich zu einem für Apotheken spürbaren Bürokratieabbau führen, da ein Vertragsbeitritt nur noch zu einem Vertrag, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Geltung beansprucht, erforderlich wäre.“ Zudem verweisen die Antragsteller auf einen Sonderbericht des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS), in dem die Bundesoberbehörde selbst zu dem Schluss kommt, dass das aktuelle Vertragsmodell im Hilfsmittelbereich keine positiven Effekte mit sich bringt und es wohl besser wäre, davon abzurücken. Über den Sonderbericht des BAS hat die DAZ ausführlich berichtet.
Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.
Karten für den DAT
Sie sind approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker und möchten sich auf dem Deutschen Apothekertag anschauen, was die Hauptversammlung so macht? Dann buchen Sie auf www.deutscher-apothekertag.de ein Ticket. Das ist seit dem 1. August möglich.
Kosten fallen für die Karten nicht an. Beworben wird von der ABDA allerdings der Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Zutritt zum Deutschen Apothekertag auch zum Besuch der Expopharm an allen Messetagen genutzt werden kann. Dieses Ticket kostet 65 Euro, was dem Preis für eine Expopharm-Dauerkarte entspricht.
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