Hat die BaFin „geschlafen“?

Welche Rolle spielt die BaFin in Zusammenhang mit der AvP-Pleite? In einem vertraulichen Dokument informiert das Bundesfinanzministerium über die konkreten Schritte der Finanzaufsicht zwischen Ende März 2020 und Ende Juli 2020. DAZ.online erfuhr exklusiv, was drinsteht.

Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) früher als geschehen auf die Pleite des Apothekenrechenzentrums AvP reagieren können? Die Inhalte eines vertraulichen Dokuments aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) legen das nahe. Auf Bitten des Finanzausschusses erstellte das Ministerium eine Chronologie der Ereignisse rund um die Insolvenz von AvP und die aufsichtsrechtlichen Schritte.

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In einem offiziellen Ausschussdokument (Drucksache 19(7)650) zum Sachstand des Insolvenzverfahrens, das DAZ.online vorliegt, schreibt die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski einleitend, Teile dieser Chronologie enthielten Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die es gegen das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestags abzuwägen gelte. „Diese Teile der Chronologie werden daher in einem separaten Schreiben an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags (GSS) zur Einsicht übermittelt“, informiert Ryglewski.

Konkret betrifft das den Zeitraum vom 31. März 2020 bis 29. Juli dieses Jahres. „Die von AvP zu dieser Zeit bereits ergriffenen Maßnahmen werden aufsichtlich durch BaFin eng begleitet“, steht dazu in der Ausschussdrucksache mit Verweis „nähere Details zur Einsicht in der GSS“. Wie DAZ.online jetzt aus Kreisen erfuhr, die Einblick in dieses separate Schreiben haben, wurde die Finanzaufsicht hellhörig, als am 27. März dieses Jahres der AvP-Geschäftsleiter Rolf Clemens das Unternehmen verließ – aufgrund „kaufmännischer Empfehlungen“, wie es dem Vernehmen nach in dem Dokument heißt.

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