Mehrwertsteuersenkung im Gesundheitswesen: Linke fordert „radikalen Kurswechsel“

In einer Kleinen Anfrage hat sich die Linksfraktion nach den Folgen der Mehrwertsteuersenkung für das Gesundheitswesen erkundigt – auch für Apotheken. Jetzt liegen die Antworten der Bundesregierung vor. Im Bundesgesundheitsministerium ist man der Meinung, dass die Einbußen der Apotheken ausgeglichen würden durch Mehreinnahmen im Botendienst. Die Linken-Abgeordnete Sylvia Gabelmann kritisiert, dass nicht wie vorgesehen die Verbraucher profitieren, sondern Krankenkassen, private Versicherer und andere Leistungserbringer. 

Die Apotheker sind offenbar keine Fans der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer, die seit 1. Juli und bis zum Ende des Jahres gilt: Den Ergebnissen einer DAZ.online-Umfrage von Anfang Juli zufolge erwarten lediglich 5 Prozent von ihnen positive Auswirkungen auf ihren Umsatz.

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Umfrage-Ergebnisse

Was die Apotheken von der Mehrwertsteuersenkung erwarten

Auch die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Sylvia Gabelmann, zweifelt daran, ob die Mehrwertsteuersenkung im Gesundheitswesen einen Benefit bringt. Sie hat dabei neben den Apotheken auch die Hersteller und insbesondere die Patienten im Blick. In einer Kleinen Anfrage wollte sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wer die Nutznießer dieser Regelung im Gesundheitsbereich sind. 

„Aufgrund von fixen Rabattverträgen sowie gesetzlich in fixierter Höhe verordneten Abschlägen werden Befürchtungen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Generika-Herstellern geäußert, dass ihnen durch die Mehrwertsteuerabsenkung ein beträchtlicher finanzieller Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstünde und Arzneimittel zum Teil sogar zu einem Preis, der unter dem Herstellungspreis läge, abgegeben werden müssen“, schreibt Gabelmann in der Vorbemerkung zu ihrer Anfrage. Sie fragt, wer nach Einschätzung des Bundes von der für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehenen Absenkung der Abgaben profitiert. 

Wer profitiert von der Steuersenkung?

Stellvertretend für die Regierung antwortet die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister, Sabine Weiss: „Soweit es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder Leistung handelt und der leistende Unternehmer die Umsatzsteuersenkung weitergibt, erfolgt die Entlastung zugunsten des jeweiligen Kostenträgers.“ Als Beispiele nennt sie die Gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherer, die Beihilfe sowie Selbstzahler. „Darüber hinaus können auch Leistungserbringer wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen von der Absenkung der Umsatzsteuer profitieren, soweit sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen einkaufen.“ 

Wie hoch die Entlastungen für die einzelnen Kostenträger und Einrichtungen ausfallen, wisse die Regierung nicht. Lediglich für die Beihilfe könne sie konkrete Zahlen nennen: Demnach spart der Bund schätzungsweise 1,9 Millionen Euro, von denen rund 1,5 Millionen Euro bei Impfstoffen, Arznei- und Verbandmittel anfallen. Die restlichen 400.000 Euro entfallen auf Hilfsmittel.

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