E-Rezept ohne Smartphone – geht das?

Das E-Rezept einmal ganz praktisch – das erklärte Apothekerin Heike Gnekow bei der Interpharm online. Wissen Sie schon, wie man bei Hilfsmitteln unterschreibt, wie man zusätzliche Erklärungen auf der Verordnung dokumentiert und was eigentlich Patienten ohne Smartphone machen?

Das E-Rezept kommt. Das ist kein hypothetisches Zukunftsszenario mehr. Dank eines sehr aktiven und treibenden Bundesgesundheitsministers arbeiten manche Arztpraxen und Apotheken bereits mit dem E-Rezept. Mit der Einführung ab Mitte 2021 sollen Papierrezepte zum Auslaufmodell werden, ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Wobei relativierend gesagt werden muss, dass Deutschland in puncto elektronischem Verordnungsprozess nicht gerade Vorreiter ist. Finnland habe bereits vor Jahren eine 100-Prozent-E-Rezept-Quote erreicht, erklärte Heike Gnekow, Apothekerin aus Wandsbek und bereits versiert im alltäglichen Umgang mit E-Rezepten, bei der Interpharm online.

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„Wir leben in einer App-bestimmten Welt, unser Smartphone unterstützt uns beim Alltäglichen – beim Ticketkauf der Bahn bei Bankgeschäften mit Banking-Apps. Alles, was man täglich braucht, kann man mit Apps lösen – und zum Alltag eines Chronikers gehört es, ein Rezept einzulösen“, somit sei das E-Rezept nur konsequent heutzutage.

Modellprojekt in Wandsbek mit der TK

Die Apothekerin ist bereits routiniert im Umgang mit E-Rezepten: Sie nahm mit ihrer Adler-Apotheke in Wandsbek gemeinsam mit dem dortigen Diabeteszentrum und der Techniker Krankenkasse an einem Modellprojekt zur elektronischen Verordnung teil (Barmer und Hanseatische Krankenkasse sprangen ebenfalls auf das Projekt auf). Wichtig war allen Beteiligten, dass es eine freie Apotheken- und Ärztewahl gab und keine Zuweisung vorlag. „Wir wollten zeigen, dass E-Rezepte klappen“, so Gnekow. Deswegen habe man sich im Modell ausschließlich um Verordnungen über Fertigarzneimittel und Hilfsmittel gekümmert und vorerst nicht um Spezialrezepte, wie BtM- oder T-Rezepte und Rezepturen.

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