Corona Ticker: So viel mussten die Bürger wegen Corona-Verstößen blechen

Die G7-Gesundheitsminister hoben bei ihrem Treffen die Notwendigkeit hervor, mehr über Long Covid und die Folgen zu verstehen. Laut der WHO vernichtete die Pandemie mehr als 300 Millionen Lebensjahre. Alle News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.

News zu Corona vom 21. Mai 2023

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  • Offizielle Statistik – Übersterblichkeit in Deutschland 2021/2022

So viel mussten die Bürger wegen Corona-Verstößen in Mecklenburg-Vorpommern blechen

Sonntag, 21. Mai, 9.14 Uhr: Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen von 2020 bis Anfang 2023 Bußgelder in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro verhängt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt hervor. Die Regierung hatte zur Beantwortung eine Abfrage bei den Kommunen gestartet.

Demnach leiteten die Ordnungsämter mehr als 14 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, knapp 7500 endeten mit einem Bußgeld. Die meisten Verfahren gab es den Angaben zufolge im Landkreis Vorpommern-Rügen mit rund 4000. Dort war auch die Summe der Bußgelder mit rund 457 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2022 am höchsten. Nach früheren Angaben des Landkreises handelte es sich am häufigsten um Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und die zwischenzeitlich verbotene Einreise von Auswärtigen.

In Schwerin wurden bis einschließlich 2023 gut 282 000 Euro Bußgelder verhängt, in Rostock waren es 220 000 Euro. Am unteren Ende der Skala rangiert der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit rund 4800 Euro Bußgeldern. Dort leiteten die Behörden nur 254 Verfahren ein, von denen 45 zu einem Bußgeld führten.

WHO: Pandemie vernichtete mehr als 300 Millionen Lebensjahre

Freitag, 19. Mai, 16.21 Uhr: Durch die Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gingen laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 336,8 Millionen Lebensjahre verloren. Diese Schätzung mache das wahre Ausmaß der Pandemie ersichtlich, heißt es im statistischen Jahrbuch der UN-Gesundheitsbehörde, das am Freitag in Genf veröffentlicht wurde.

Die WHO führt allein in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt rund 14,9 Millionen Todesfälle auf das Coronavirus zurück. Durchschnittlich sei dadurch jedes Mal ein Leben um etwa 22 Jahre verkürzt worden, berechnet die Organisation.

Die Pandemie wirkte sich laut der WHO-Statistik auch negativ auf den globalen Kampf gegen übertragbare Krankheiten aus, weil Impf- und Gesundheitsdienstleistungen zeitweise nicht mehr angeboten wurden. Dadurch seien Impfungen gegen Masern, Tetanus und andere Krankheiten zurückgegangen, während Malaria und Tuberkulose häufiger aufgetreten seien.

Abseits von Corona zeigte sich die WHO besorgt, dass die jährliche Zahl der Todesfälle durch nichtübertragbare Krankheiten gegen Mitte dieses Jahrhunderts auf etwa 77 Millionen pro Jahr ansteigen wird – fast 90 Prozent mehr als noch im Jahr 2019. Auch schon vor 2019 verzeichnete die WHO deutliche Zuwächse bei tödlichen Herz-, Atemwegs- und Krebserkrankungen. Dieser Trend wurde vor allem durch den Anstieg der Weltbevölkerung und der Lebenserwartung angetrieben. Die Wahrscheinlichkeit, an solchen Krankheiten zu sterben, sei jedoch für Menschen auf der ganzen Welt in den vergangenen Jahrzehnten gesunken, betont die WHO.

Virologe Drosten beschimpft: Anklage gegen Berliner Camper erhoben

Mittwoch, 17. Mai, 20.12 Uhr: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat Anklage gegen drei Berliner erhoben, die den prominenten Virologen Christian Drosten auf einem Zeltplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte beschimpft haben sollen. Einem 48-jährigen Mann werden Verleumdung, Beleidigung und versuchte Nötigung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch sagte. Außerdem werden seiner Frau und einer Bekannten ebenfalls vorgeworfen, den Virologen Ende Juni 2022 auf dem Campinggelände bei Wesenberg öffentlich beleidigt zu haben. Drosten erlangte als Experte in der Corona-Pandemie bundesweit Bekanntheit, sah sich aber auch oft mit Anfeindungen konfrontiert.

Die Beschuldigten sollen Drosten vor anderen Campern unter anderem als „Massenmörder“und „Verbrecher“bezeichnet haben. Außerdem sei behauptet worden, er führe wissenschaftliche Titel zu Unrecht. Drosten hatte sich nach eigenen Angaben nur kurz auf dem Campingplatz aufgehalten, war planmäßig abgereist und hatte die Vorfälle angezeigt.

Laut Staatsanwaltschaft wollten die Beschuldigten den Virologen von dem Campingplatz so vertreiben. Außerdem sollen gegen den Willen Drostens Handyaufnahmen von ihm verbreitet worden sein. Über die Anklage soll nun das Amtsgericht in Waren an der Müritz verhandeln.

Weniger Asthma in Mecklenburg-Vorpommern während Corona-Pandemie

Dienstag, 16. Mai, 06.15 Uhr: Während der Corona-Pandemie hat es in Mecklenburg-Vorpommern laut einer AOK-Studie einen leichten Rückgang bei Asthma gegeben. Im Jahr 2021 nahmen demnach rund 52 300 Einwohner im Nordosten ärztlich verschriebene Asthma-Medikamente ein – rund 600 weniger als 2019. Die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurde am Dienstag veröffentlicht.

Den leichten Rückgang der Asthmafälle führt die Krankenkasse auf die Corona-Schutzmaßnahmen zurück. Dadurch seien Infekte der Atemwege in MV um 35 Prozent zurückgegangen, was sich positiv auf die Häufigkeit von Asthma ausgewirkt habe.

Asthmaerkrankungen könnten als Folge von Infektionen der unteren Atemwege auftreten. Nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nahm die Zahl der Atemwegsinfektionen allerdings wieder sprunghaft zu, weshalb die Kasse auch von wieder steigenden Asthma-Zahlen ausgeht.

In den Jahren vor der Corona-Pandemie hatte die Zahl der Asthmatiker in MV immer weiter zugenommen, wie es weiter hieß. Dennoch sei der Nordosten im bundesweiten Vergleich am geringsten betroffen. Laut AOK nahmen im Jahr 2021 rund 3,25 Prozent der Einwohner im Nordosten verschreibungspflichtige Asthma-Medikamente ein. Im bundesweiten Mittel seien es fast vier Prozent gewesen.

Am häufigsten leiden demnach die Einwohner Thüringens unter medikamentös zu behandelndem Asthma (4,55 Prozent). Zu den wichtigsten Risikofaktoren gehören laut AOK allergische Erkrankungen, eine genetische Veranlagung, Entzündungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, Übergewicht, Tabakrauch und Luftverschmutzung.

Die Ergebnisse der AOK-Studie sind den Angaben zufolge repräsentativ. Daten eigener Versicherter seien auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet worden. Rund jeder vierte Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern sei bei der AOK Nordost versichert.

G7-Gesundheitsminister wollen Long-Covid-Forschung voranbringen

Sonntag, 14. Mai, 15.08 Uhr: Die sieben führenden Industriestaaten (G7) wollen die Forschung zu länger anhaltenden Beeinträchtigungen nach Corona-Infektionen voranbringen. Die G7-Gesundheitsminister hoben bei ihrem Treffen im japanischen Nagasaki die Notwendigkeit hervor, mehr über Long Covid und die Folgen zu verstehen, wie es nach deutschen Regierungsangaben in der Abschlusserklärung von Sonntag hieß. 

Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, neue Therapien zu entwickeln und die Versorgung zu verbessern.“ Dies könne um so erfolgreicher sein, je mehr Länder daran mitwirkten. Die Folgen der Pandemie seien noch nicht bewältigt.

Die G7-Ressortchefs beabsichtigen demnach unter anderem auf deutsche Initiative hin, eine Forschungsinitiative zu Long Covid aufzulegen. Konkretisiert werden soll dies im nächsten Jahr unter italienischer Präsidentschaft, wie es weiter hieß. Lauterbach sagte: „Die G7-Initiative gibt Millionen Long-Covid-Kranken weltweit Hoffnung.“

Der G7-Gruppe gehören auch die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan an.

Bei Kurzarbeit Rückkehr zu alten Regeln geplant

Samstag, 13. Mai, 15.24 Uhr: Für Kurzarbeit in Deutschland sollen bald wieder die Regeln gelten, die vor der Corona-Pandemie festgelegt waren. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld hat noch bis Ende Juni Bestand, soll dann aber nicht mehr verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Samstag) zur Begründung: „Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten.“

Zunächst wegen der Corona-Folgen und dann wegen der Energiepreiskrise hatte Heil per Verordnung den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Anteil der Beschäftigten, der von Arbeitsausfall betroffen sein muss, bevor Kurzarbeit greifen kann, wurde gesenkt – von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent. Diese Regeländerung hatte Heil zuletzt im Dezember 2022 bis Ende Juni verlängert. Sie soll zur Jahresmitte nun wieder zurückgenommen werden. Betriebe können Kurzarbeitergeld dann wieder nach den alten Regeln beantragen.

„Wir haben heute zum Beispiel den höchsten Beschäftigungsstand, den die Bundesrepublik jemals hatte – trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine“, sagte Heil. Jetzt sei Fachkräftesicherung das Thema. „Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren. Gleichzeitig muss die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.“

Derzeit gebe es nur noch 162 000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. „In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe“, bilanzierte der Minister.Das habe sich aber ausgezahlt. Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. „Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben“, sagte der SPD-Politiker. „Die Unternehmen konnten ihre Fachkräfte halten und es hat die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert.“

BGH zu Ausfall im Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Donnerstag, 11. Mai, 19.23 Uhr: Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie. Der Gesetzgeber war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, für derartige Belastungen Ausgleichsansprüche zu regeln. Der III. Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte seine Rechtsprechung. Wie ein BGH-Sprecher erläuterte, ging es bei der aktuellen Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Die Klägerin ist den Angaben zufolge selbstständig und betreibt einen Friseursalon in gemieteten Räumlichkeiten in Baden-Württemberg. Das Bundesland hatte – wie andere auch – im März 2020 vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen untersagt. Aus einem Soforthilfeprogramm des Landes habe die Frau 9000 Euro erhalten, die sie zurückzahlen müsse. Sie verlangte als Entschädigung für die Einbußen durch Verdienstausfall und Betriebsausgaben 8000 Euro vom Land. Das Landgericht Heilbronn wies die Klage ab. Die Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart blieb erfolglos.

Nun bekräftigte der BGH die Entscheidungen: Mit den angeordneten Betriebsschließungen sollten die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems bekämpft werden, hieß es in der Mitteilung. „Damit erfüllte der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger und verfolgte mithin einen legitimen Zweck.“ Eine Betriebsschließung von sechs Wochen sei angesichts der gesamten wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen der Pandemie nicht unzumutbar gewesen. Weiter entschied der BGH: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt. Dementsprechend muss der Staat in Pandemiezeiten sich gegebenenfalls auf seine Kardinalpflichten zum Schutz der Bevölkerung beschränken.“

Bundesverwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen

Mittwoch, 10. Mai, 18.46 Uhr Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) über die Rechtmäßigkeit von Pandemie-Maßnahmen im Herbst 2020. Konkret geht es um zwei Corona-Schutzverordnungen aus dem Saarland und aus Sachsen, mit denen die Schließung unter anderem von Gastronomiebetrieben verfügt wurde. Die Kläger betreiben Restaurants sowie ein Hotel- und Tagungszentrum.

In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich entschieden. Das sächsische OVG hatte die Klage abgewiesen. Die Verordnung sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit, weniger drastische Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen hätten nicht zur Verfügung gestanden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hatten dagegen den Klägern recht gegeben. Die Corona-Schutzverordnung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung habe nicht ausgereicht. Der Bundesgesetzgeber änderte es erst im November 2020.

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