Almosen? Nein, danke

Die Kritik am ALBVVG reißt nicht ab: Mit dem geplanten Engpass-Gesetz werde sich für die Patientinnen und Patienten nichts ändern. Lösungen für das Problem halte der am Mittwoch bekanntgewordene Entwurf nicht parat, sagen Apothekerverbände. Auch für die Apotheker bringe es keine dauerhafte Entlastung – von einer „fairen Honorierung“ ihres Einsatzes könne ohnehin keine Rede sein.

Sie wollen keine Almosen, sondern eine angemessene Wertschätzung der erheblichen Mehrbelastung: Während die ABDA die Politik „wachrütteln“ will, haben auch die Apothekerverbände am Mittwoch den Kabinettsentwurf für das Lieferengpässe-Gesetz scharf kritisiert. Die größte Sorge: Die derzeit geplanten Maßnahmen werden nichts an dem Umstand ändern, dass Patientinnen und Patienten nicht die Medikamente bekommen, die ihnen verschrieben wurden. Das erklärte beispielsweise Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, am Mittwoch.

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„Die Apothekenteams werden weiter mit großem Arbeitseinsatz dafür sorgen müssen, dass niemand trotz der starken Lieferprobleme unversorgt bleibt“, so Preis. Laut Berechnungen des Apothekerverbands Nordrhein müsste pro Apotheke mindestens eine zusätzliche Fachkraft eingestellt werden, um den Mehraufwand zu schultern. Die vorgesehenen Regelungen im Gesetzentwurf seien diesbezüglich „bei weitem nicht ausreichend“.

Es sei gleichzeitig „unbegreiflich“, dass der Großhandel wie die Apotheken mit 50 Cent bei der Bewältigung der Lieferengpässe vergütet werden soll – das zeige, wie „geringschätzig der Einsatz der Apotheken im Ministerium bewertet wird“. Mit Blick auf die Apotheker spricht Preis von einer „almosenartigen Vergütung“. Denn: „Wenn der Großhandel für eine per EDV zu bewältigende Arbeit 50 Cent bekommt, sind für die aufwändige Versorgung und Beratung der Patienten sowie die Kommunikation mit Ärzten und Lieferanten 50 Cent noch viel zu niedrig bemessen.“ Es bedürfe daher im parlamentarischen Verfahren einer „entscheidenden Änderung“ an dem Gesetz.

Mehr Handlungsmöglichkeiten

Auch der Vorsitzende des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), Thomas Rochell, sieht in dem Entwurf keine Lösungen für die Lieferengpässe. „Um wenigstens die Symptome des Problems lindern und unsere Patienten einigermaßen versorgen zu können, brauchen wir in den Apotheken vor Ort möglichst viele Handlungsspielräume“ – während der Corona-Pandemie seien diese zum Teil geschaffen worden. „Hinter diesen Stand dürfen wir nun mit dem geplanten Engpässe-Gesetz keinesfalls zurückfallen“, forderte er. Aber: Die Apotheken bräuchten sogar noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Mit dem geplanten Gesetz würden aber längst nicht alle flexiblen Lösungen verstetigt, die während der Pandemie gegolten haben.

Demnach dürften den Apotheken keine neuen Dokumentationspflichten und bürokratische Anforderungen aufgebürdet werden. „Es darf schon gar nicht sein, dass sie von den Kassen in Regress genommen werden können, wenn sie versuchen, ihre Patienten in dieser Krise irgendwie zu versorgen.“

Rochell fügte hinzu: „Die Apotheken bemühen sich nach Kräften, die Fehler, die die Politik in den vergangenen rund 20 Jahren gemacht hat, so auszubügeln, dass die Auswirkungen auf die Patienten erträglich bleiben.“ Gewürdigt werde dieser Einsatz nicht – weder durch die nun im Gesetzentwurf im Fall von Lieferengpässen vorgesehene „unverschämt geringfügige Aufwandsentschädigung“ noch durch die reguläre Vergütung. Der AVWL-Vorsitzende erinnerte daran, dass „steigende Sach- und Personalkosten, explodierende Energiepreise und eine galoppierende Inflation die Apothekenvergütung real stark abschmelzen lassen“. Es brauche „endlich eine faire Honorierung aller unserer Leistungen – und nicht nur ein Engpass-Almosen“, so Rochell. „Alles andere gefährdet die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Menschen.“


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