Gottesdienst, Ausflüge, Osterfeuer: Was wegen Corona an Ostern erlaubt ist – und was nicht

Die Großeltern besuchen, Ausflüge, Osterfeuer – die Osterfeiertage werden gerne genutzt, um mit den Liebsten Zeit zu verbringen.

Dieses Jahr sorgt das neuartige allerdings für viele neue Regeln, Einschränkungen und Veränderungen im Alltag, die auch trotz Feiertagen nicht pausiert werden können und dürfen.

So bleiben ausgedehnte Ausflüge untersagt und die traditionellen Osterfeuer aus – zusätzlich sollte ein Wiedersehen mit den Großeltern, die zur Risikogruppe gehören, zum Schutze vermieden werden.

Auch den einzelnen Bundesländern ist die Festlegung von Kontaktverbot und Co. nicht gerade leicht gefallen – nach vielen Diskussionen gelten jetzt für fast jedes Land unterschiedliche Regeln für die Feiertage.

Bewegung im Freien bleibt mit Einschränkungen erlaubt

Wer jetzt fürchtet, das schöne Frühlingswetter komplett isoliert in der eigenen Wohnung betrachten zu müssen, kann aufatmen.

Ein Spaziergang im Freien, Sport an der frischen Luft oder eine Radtour bleiben in allen Bundesländern weitgehend erlaubt, sofern man Abstandsregeln einhält, maximal zu zweit oder mit den im Haushalt lebenden Menschen unterwegs ist.

Weitere Einschränkungen sieht beispielsweise das Bundesland Bayern vor: Wer rausgeht, muss mobil bleiben, so bleibt ein Picknick verboten und auch längere Pausen auf der Parkbank sind unerwünscht.

Auch in Hamburg muss auf eine bestimmte Sache geachtet werden. Manche Spaziergänger und Fahrradfahrer haben in den vergangenen Tagen unerlaubt die Grenze zu Schleswig-Holstein übertreten, weswegen Touren in Richtung Nord- oder Ostsee ausbleiben müssen.

An öffentlichen Orten zu grillen bleibt zwar in allen Bundesländern verboten, ist aber im heimischen Garten oder auf dem Balkon möglich.

Auf Ausflüge sollte weitgehend verzichtet werden

Für viele Deutsche gehört der gemeinsame Ausflug mit der ganzen Familie einfach zu den Feiertagen dazu.

Dieses Jahr sind solche Aktivitäten aber mit Vorsicht zu genießen. So bleiben in Sachsen-Anhalt Reisen zu Freizeitzwecken und aus touristischen Gründen verboten.

In Sachsen wurde sogar ein striktes Ausflugsverbot vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigt. Dies legt fest, dass man sich maximal zehn bis 15 Kilometer zum Zwecke der Bewegung an der frischen Luft von seiner Wohnung entfernen dürfe.

In Baden Württemberg bleiben Tagesausflüge gestattet und auch Hamburg und Bremen erlauben Ausflüge in Naherholungsgebiete.

In Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Ausflüge zwar nicht strickt verboten, sollten aber auf ihre Notwendigkeit geprüft werden – Ausflugswillige sollten an ihren Verstand appellieren.

Das gilt beim Zusammentreffen mit der Familie

Feiertage bedeuten Familienzeit – das wird wohl selbst das Coronavirus nicht ändern können.

In Badenwürttemberg sind sogar Treffen mit maxmimal fünf Personen in der eignen Wohnung erlaubt. Die Runde darf sogar größer werden, wenn die Gäste in gerader Linie miteinander verwandt sind.

In Niedersachsen bleiben private Besuche weiterhin möglich.

In Bayern hingegen ist ein Osterbrunch mit Freunden verboten und auch Eltern sowie Großeltern sollte man nur besuchen, wenn diese auf Hilfe angewiesen sind – ein Wiedersehen von Pärchen, die in einer Fernbeziehung leben, bleibt aber gestattet.

Auch in Brandenburg darf niemand auf das eigene Privatgrundstück zur Osterfeier eingeladen werden.

Besuche bei und von Lebenspartnern sind jedoch weiterhin zulässig. Bildergalerie: 10 Tipps, um sich vor Viren und Bakterien zu schützen

Familienbesuche beispielsweise bei den Eltern, sind in Mecklenburg-Vorpommern zwar nicht ausdrücklich verboten, sollten allerdings auf das absolut unbedingt notwendige Minimum reduziert oder am besten gleich ganz gestrichen werden.

In Rheinland-Pfalz sollte auf Besuche bei Verwandten und Freunden verzichtet werden und in Sachsen dürfen Verwandte nur dann besucht werden, wenn diese am gleichen Wohnsitz gemeldet sind.

Ein Gottesdienst bleibt online möglich

Für viele Familien gehört der Gang in die Kirche an Ostern zur Tradition dazu. Dieses Jahr müssen diese allerdings ihre Türen geschlossen halten – der Gottesdienst fällt aus.

Als Lösung bieten viele Gotteshäuser Online-Gottesdienste zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg an – so muss niemand komplett auf die österliche Predigt verzichten.

Auch bei den alljährlichen Osterfeuern gibt es dieses Jahr einige Einschränkungen. Während in Hamburg bis Ende April alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen untersagt sind, bleiben in Schleswig-Holstein kleine Feuer auf Privatgrundstücken erlaubt – das Einladen von Gästen ist verboten.

Wer einen Schreber-, Kleingarten oder zweiten Wohnsitz besitzt, darf diesen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nutzen.

In Brandenburg dürfen Bootsbesitzer weiterhin auf ihren Booten übernachten, Feiern und Partys bleiben in Schleswig-Holstein untersagt. Beim Verstoß gegen die Regeln drohen in einigen Bundesändern bereits Bußgeldstrafen in Höhe von mehreren Hundert Euro.

Quellen

  • Baden-Württemberg.de: Fragen und Antworten zum Coronavirus, abgerufen am 09.04.2020 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
  • Bayrisches Staatsministerium des Innern, Sport und Integration: Informationen zum Coronavirus, abgerufen am 09.04.2020 https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
  • Berlin.de, Das offizielle Hauptstadtportal : Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin, abgerufen am 09.04.2020 https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_12
  • Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg, Fragen und Antworten zum Thema Corona, abgerufen am 09.04.2020 https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/fragen-und-antworten/
  • Bremen erleben: Coronavirus, abgerufen am 09.04.2020 https://www.bremen.de/corona#buerger-innen
  • Hamburg.de: Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, abgerufen am 09.04.2020 https://www.hamburg.de/verordnung/
  • Hessische Landesregierung: Verordnungen und Allgemeinverfügungen, abgerufen am 09.04.2020 https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
  • Mecklenburg Vorpommern: Fragen und Antworten zu Auswirkungen der Corona-Pandemie, abgerufen am 09.04.2020 https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus
  • Niedersachsen.Klar.: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), abgerufen am 09.04.2020 https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
  • Wir in NRW, das Landesportal: FAQ zum Corona-Virus, abgerufen am 09.04.2020 https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus?from=mid1
  • Rheinland-Pflaz, die Landesregierung: Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 09.04.2020 https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/200323_3_Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
  • Landesregierung Saarland: FAQ – Häufige Fragen zum Thema Corona im Saarland, abgerufen am 09.04.2020 https://corona.saarland.de/DE/faq/faq_node.html
  • Sachsen.de: Häufige Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens, abgerufen am 09.04.2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
  • Sachsen-Anhalt: Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt (Dritte SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung – 3. SARS‐CoV‐2‐EindV), abgerufen am 09.04.2020 https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c236310
  • Schleswig Holstein, Der echte Norden: Coronavirus, Informationen für Schleswig-Holstein, abgerufen am 09.04.2020 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
  • Freistaat Thüringen: Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie, abgerufen am 09.04.2020 https://www.tmasgff.de/covid-19#c661

Antonia Hagedorn

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