Corona Ticker: G7-Gesundheitsminister wollen Long-Covid-Forschung voranbringen

Die G7-Gesundheitsminister hoben bei ihrem Treffen die Notwendigkeit hervor, mehr über Long Covid und die Folgen zu verstehen. Alle aktuellen News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.

News zu Corona vom 14. Mai 2023

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G7-Gesundheitsminister wollen Long-Covid-Forschung voranbringen

Sonntag, 14.05, 15.08 Uhr: Die sieben führenden Industriestaaten (G7) wollen die Forschung zu länger anhaltenden Beeinträchtigungen nach Corona-Infektionen voranbringen. Die G7-Gesundheitsminister hoben bei ihrem Treffen im japanischen Nagasaki die Notwendigkeit hervor, mehr über Long Covid und die Folgen zu verstehen, wie es nach deutschen Regierungsangaben in der Abschlusserklärung von Sonntag hieß. 

Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, neue Therapien zu entwickeln und die Versorgung zu verbessern.“ Dies könne um so erfolgreicher sein, je mehr Länder daran mitwirkten. Die Folgen der Pandemie seien noch nicht bewältigt.

Die G7-Ressortchefs beabsichtigen demnach unter anderem auf deutsche Initiative hin, eine Forschungsinitiative zu Long Covid aufzulegen. Konkretisiert werden soll dies im nächsten Jahr unter italienischer Präsidentschaft, wie es weiter hieß. Lauterbach sagte: „Die G7-Initiative gibt Millionen Long-Covid-Kranken weltweit Hoffnung.“

Der G7-Gruppe gehören auch die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan an.

Bei Kurzarbeit Rückkehr zu alten Regeln geplant

Samstag, 13. Mai, 15.24 Uhr: Für Kurzarbeit in Deutschland sollen bald wieder die Regeln gelten, die vor der Corona-Pandemie festgelegt waren. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld hat noch bis Ende Juni Bestand, soll dann aber nicht mehr verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Samstag) zur Begründung: „Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten.“

Zunächst wegen der Corona-Folgen und dann wegen der Energiepreiskrise hatte Heil per Verordnung den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Anteil der Beschäftigten, der von Arbeitsausfall betroffen sein muss, bevor Kurzarbeit greifen kann, wurde gesenkt – von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent. Diese Regeländerung hatte Heil zuletzt im Dezember 2022 bis Ende Juni verlängert. Sie soll zur Jahresmitte nun wieder zurückgenommen werden. Betriebe können Kurzarbeitergeld dann wieder nach den alten Regeln beantragen.

„Wir haben heute zum Beispiel den höchsten Beschäftigungsstand, den die Bundesrepublik jemals hatte – trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine“, sagte Heil. Jetzt sei Fachkräftesicherung das Thema. „Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren. Gleichzeitig muss die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.“

Derzeit gebe es nur noch 162 000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. „In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe“, bilanzierte der Minister.Das habe sich aber ausgezahlt. Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. „Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben“, sagte der SPD-Politiker. „Die Unternehmen konnten ihre Fachkräfte halten und es hat die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert.“

BGH zu Ausfall im Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Donnerstag, 11. Mai, 19.23 Uhr: Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie. Der Gesetzgeber war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, für derartige Belastungen Ausgleichsansprüche zu regeln. Der III. Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte seine Rechtsprechung. Wie ein BGH-Sprecher erläuterte, ging es bei der aktuellen Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Die Klägerin ist den Angaben zufolge selbstständig und betreibt einen Friseursalon in gemieteten Räumlichkeiten in Baden-Württemberg. Das Bundesland hatte – wie andere auch – im März 2020 vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen untersagt. Aus einem Soforthilfeprogramm des Landes habe die Frau 9000 Euro erhalten, die sie zurückzahlen müsse. Sie verlangte als Entschädigung für die Einbußen durch Verdienstausfall und Betriebsausgaben 8000 Euro vom Land. Das Landgericht Heilbronn wies die Klage ab. Die Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart blieb erfolglos.

Nun bekräftigte der BGH die Entscheidungen: Mit den angeordneten Betriebsschließungen sollten die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems bekämpft werden, hieß es in der Mitteilung. „Damit erfüllte der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger und verfolgte mithin einen legitimen Zweck.“ Eine Betriebsschließung von sechs Wochen sei angesichts der gesamten wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen der Pandemie nicht unzumutbar gewesen. Weiter entschied der BGH: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt. Dementsprechend muss der Staat in Pandemiezeiten sich gegebenenfalls auf seine Kardinalpflichten zum Schutz der Bevölkerung beschränken.“

Bundesverwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen

Mittwoch, 10. Mai, 18.46 Uhr Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) über die Rechtmäßigkeit von Pandemie-Maßnahmen im Herbst 2020. Konkret geht es um zwei Corona-Schutzverordnungen aus dem Saarland und aus Sachsen, mit denen die Schließung unter anderem von Gastronomiebetrieben verfügt wurde. Die Kläger betreiben Restaurants sowie ein Hotel- und Tagungszentrum.

In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich entschieden. Das sächsische OVG hatte die Klage abgewiesen. Die Verordnung sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit, weniger drastische Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen hätten nicht zur Verfügung gestanden.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hatten dagegen den Klägern recht gegeben. Die Corona-Schutzverordnung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung habe nicht ausgereicht. Der Bundesgesetzgeber änderte es erst im November 2020.

Neun Personen bekamen bisher ihre Corona-Bußgelder zurück

Sonntag, 7. Mai, 10.24 Uhr: Von 348 Anträgen auf Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in Bayern waren bisher nur 9 erfolgreich. Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis 2. Mai 142 Anträge abgelehnt. Der Rest sei noch in Bearbeitung.

Dass so viele Anträge abgelehnt worden seien, liege vor allem daran, dass Menschen nur dann die Bußgelder zurückerhalten, wenn sie während des ersten Corona-Lockdowns zum Beispiel zum Spazierengehen allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts die Wohnung verlassen hatten und dafür belangt wurden. Die entsprechenden Regeln in den Ausgangsbeschränkungen vom 1. bis 19. April 2020 in Bayern hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unverhältnismäßig und unwirksam erklärt.

In diesem Zeitraum waren bayernweit rund 22 000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt worden – aber nur ein kleiner Teil davon, weil die Betroffenen ihre Wohnung verließen, „um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen“, wie es das Gesundheitsministerium formuliert. Wer zum Beispiel Menschen aus anderen Haushalten traf und deshalb Bußgelder zahlen musste, kann nicht auf eine Rückzahlung hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Regel nicht beanstandet.

Ob in den neun bewilligten Fällen das Geld schon bei den Betroffenen angekommen ist, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Dafür seien die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. „Wir gehen davon aus, dass die Rückzahlung zügig erfolgt“, sagte der Sprecher.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man habe das Verfahren zur Rückzahlung „so bürgerfreundlich und einfach wie möglich gestaltet“. Betroffene müssten nur ein formloses Schreiben, zum Beispiel eine E-Mail, an das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung schicken und eine Kopie des Bußgeld-Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung beifügen.

Dennoch geht das Gesundheitsministerium nicht davon aus, dass noch deutlich mehr Bayern Corona-Bußgelder zurückfordern werden. „Betroffene können bereits seit rund zwei Monaten Anträge stellen“,  sagte der Ministeriumssprecher. Die Zahl der Anträge halte sich aber bislang „in einem überschaubaren Rahmen“. Es gebe aktuell keine Anhaltspunkte, „dass sich dies in absehbarer Zeit wesentlich ändern könnte“.

Corona-Sorgen begleiten Giro-Start – Kämna will in die Top Ten

Samstag, 06. Mai, 09.37 Uhr: Mit einigen Corona-Sorgen startet am Samstag der 106. Giro d’Italia. Kurz vor dem Auftakt-Zeitfahren über 19,6 Kilometer von Fossacesia Marina nach Ortona waren mehrere Radprofis wegen Corona-Infektionen ausgefallen, darunter auch drei Helfer von Radstar Primoz Roglic. Der Slowene sowie Weltmeister Remco Evenepoel aus Belgien gehen als Favoriten auf den Gesamtsieg ins Rennen. Die deutschen Hoffnungen ruhen auf dem früheren Junioren-Weltmeister Lennard Kämna, der erstmals die Gesamtwertung bei einer Grand Tour in Angriff nimmt und unter die besten Zehn fahren will.

Lehre aus Maskendeals: Opposition fordert Antikorruptionsoffensive

Freitag, 5. Mai, 14.56 Uhr:  Als Konsequenz aus den umstrittenen Maskendeals während der Corona-Pandemie fordern SPD, Grüne und FDP eine Antikorruptionsoffensive und eine Transparenzoffensive in der bayerischen Staatsregierung. „Die Innenrevisionen müssen aufgestockt werden, damit die Korruptionsbekämpfungsrichtlinien auch mit Leben gefüllt werden können“, sagte der Vize-Vorsitzende des Maskenausschusses, Florian Siekmann (Grüne) am Freitag in München. Zukünftig brauche es mehr Sensibilität für Geschäftsangebote, wenn diese über politische Kanäle vermittelt würden. Voraussichtlich am 23. Mai soll im Plenum die Schlussdebatte zum Ausschuss erfolgen.

Das Fazit von SPD, Grünen und FDP zur umfangreichen Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss steht im klaren Gegensatz zur Argumentation der Staatsregierung und auch der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern. „Die CSU-Maskendeals hätten nie abgeschlossen werden dürfen. Aber mitten in der Krise trieb das Amigo-System der Söder-Regierung neue Blüten – ermöglicht durch langjährige CSU-Strukturen“, lautete die Bilanz der drei Oppositionsfraktionen.

Ziel des Ausschusses war es insbesondere, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Politikern und teils hohe Provisionszahlungen auch an Abgeordnete aufzuklären – wobei die Provisionen von beteiligten Firmen kamen. In den vergangenen Monaten hatte der Ausschuss rund 240 Stunden lang getagt, dabei wurden 150 Zeugenaussagen und zwei Millionen Seiten Akten ausgewertet.

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