E-Rezept ohne Dosierangabe – woran kann es liegen?

Retaxationen wegen fehlender Dosierangaben soll es künftig nicht mehr geben. Dafür sorgt das E-Rezept. Inzwischen soll es allerdings schon vorgekommen sein, dass Apotheken das Kürzel „Dj“ beim Auslesen der Verordnung nicht angezeigt wurde. Die DAZ-Redaktion fragte bei der Gematik nach: Woran kann es liegen, dass Apotheken die Dosierangabe nicht auslesen können? Oder ist es entgegen der Ankündigung doch möglich, E-Rezepte ohne diese Information zu erstellen?

Fehlende Dosierangaben auf dem Rezept sollen mit Einführung der elektronischen Verordnungen Geschichte sein. Das ist gut so – denn seitdem die Friedenspflicht abgelaufen ist, scheinen die Krankenkassen ernst zu machen, wenn diese Information auf dem Verordnungsblatt fehlt. Auch wenn etwa der Apothekerverband Westfalen-Lippe entschlossen und offenbar recht erfolgreich gegen solche Retaxationen vorgeht, verursachen diese doch einen erheblichen bürokratischen Aufwand in den Apotheken und treiben je nach Summe den Inhaber:innen Schweißperlen auf die Stirn.

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Das E-Rezept sorgt diesbezüglich nun also für klare Verhältnisse – oder etwa doch nicht? Wie die DAZ erfuhr, soll es in einigen Apotheken bereits zu Irritationen gekommen sein, weil das Kürzel „Dj“ beim Beliefern eines E-Rezepts nirgends aufzufinden war. Dabei heißt es doch im FAQ der Gematik zu der Frage, ob Formfehler wie fehlende Dosierung oder fehlende Telefonnummer im Arztstempel noch vorkommen können: „Formfehler sind ein Verstoß gegen die technischen Anforderungen an den Datensatz und werden durch technische Prüfschritte und vor Versand korrigiert. Für die Beispiele gilt: Sofern die Verordnung strukturiert erfolgt, ist technisch sichergestellt, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung oder das Kennzeichen, dass eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, mit angegeben wird. Bei Freitextverordnungen kann dies nicht gewährleistet werden.“

Die Redaktion hakte bei der Gematik nach: Ist es möglich, dass elektronische Verordnungen ohne entsprechende Angabe in den Fachdienst geraten, allen Ankündigungen zum Trotz? Oder ist das Kürzel möglicherweise nicht zu sehen, versteckt sich aber dennoch im Datensatz?

Gematik: Dosieranweisung ist Pflicht

Die Gematik bestätigt auf Anfrage, dass die Information im FAQ korrekt sei: „Im Verordnungsdatensatz ist die Angabe einer Dosieranweisung verpflichtend. Der Arzt kann also entweder ‚DJ‘ eintragen und dem Patienten beispielsweise einen Medikationsplan mitgeben, oder er trägt in das Feld direkt die Hinweise ein. Die Apotheke kann diese Information dann im Warenwirtschaftssystem einsehen.“

Wie kann es dann sein, dass es in einigen Betrieben wohl nicht möglich war, die Dosierangabe abzurufen? Diesbezüglich verweist die Gematik an den jeweiligen Softwarehersteller: „Wenn die Apotheke diese Info nicht sieht/findet, sollte sie bei Ihrem Anbieter nachfragen, wo er diese ‚versteckt‘ hat bzw. wo genau diese Angaben im System zu finden sind.“

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