Frankreich erlaubt künstliche Befruchtung für Lesben und Singles

In Frankreich soll die künstliche Befruchtung künftig auch alleinlebenden Frauen und Lesben offenstehen: Die Pariser Nationalversammlung stimmte mit großer Mehrheit für eine Gesetzesvorlage der Regierung, nach der alle Frauen eine In-Vitro-Befruchtung in Anspruch nehmen können. Damit dürfte die Nachfrage nach anonymen Samenspenden deutlich zunehmen.

Die Vorlage bedarf noch der Zustimmung des Senats. In der dreitägigen emotionalen Debatte hatten Kritiker im rechten Lager davor gewarnt, dass in Zukunft zahlreiche „Kinder ohne Vater“ aufwachsen könnten. Auch die französische Bischofskonferenz ist gegen die Neuerung.

Die Neuregelung ist der Kernbestandteil eines Bioethik-Gesetzes, das Gesundheitsministerin Agnès Buzyn als „Chance“ für die Gesellschaft verteidigte. Es bilde die moderne Familie ab, in der es Kinder mit nur einem Elternteil oder mit homosexuellen Eltern gebe. Nach ihrer Vorstellung sollen die Kosten für künstliche Befruchtungen für alle Frauen von der Sozialversicherung getragen werden.

Befruchtung mit Sperma von totem Ehemann weiter verboten

Mit knapper Mehrheit wies die Nationalversammlung dagegen einen Änderungsantrag zurück, der Witwen für eine künstliche Befruchtung Zugang zum Sperma ihres toten Mannes geben sollte. In Belgien, Spanien und Großbritannien ist die künstliche Befruchtung „post-mortem“ erlaubt. In Deutschland gab es in der Vergangenheit Fälle, in der Frauen vergeblich auf die Herausgabe des Spermas eines Verstorbenen klagten. Die Gegner des Vorstoßes in Paris argumentierten, ein so gezeugtes Kind trage dann ein „besonders schweres Schicksal“.

Zahlreiche Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche (Die Republik in Bewegung, LREM) von Präsident Emmanuel Macron und Abgeordneten der Opposition hatten sich dagegen für die künstliche Befruchtung mit dem Sperma des verstorbenen Partners ausgesprochen. Sie betonten, einer Witwe werde eine „doppelte Trauer“ auferlegt, wenn durch den Tod ihres Mannes auch noch ihr Kinderwunsch unerfüllt bliebe.

Die Initiatoren des nun gescheiterten Änderungsantrags halten es für ungerecht, dass sich eine Witwe künftig zwar mit dem Sperma eines Unbekannten befruchten lassen kann, aber nicht mit dem ihres eigenen Partners.

Bisher ist die künstliche Befruchtung in Frankreich nur heterosexuellen Paaren erlaubt, die keine Kinder zeugen können. Sie müssen verheiratet sein oder mindestens zwei Jahre zusammenleben. Buzyn hatte bereits im Sommer angekündigt, dass die Leihmutterschaft weiter verboten bleibe.

In Deutschland steht die künstliche Befruchtung theoretisch allen Frauen offen – für Alleinstehende oder lesbische Paare ist es dennoch häufig schwierig.

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