3 Tage bis 3 Monate: Wie lange Sie ein Rezept einlösen können, hängt von der Farbe ab

Gelb, grün, weiß: Neben dem rosafarbenen Standard-Kassenrezept und dem meist blauen Privatrezept gibt es viele weitere Rezeptvarianten in unterschiedlichen Farben. Die Farbe weist unter anderem darauf hin, um welche Arzneimittelform es sich handelt und wie lange das Rezept gültig ist.

Die wichtigsten Infos zuerst: Die häufigen rosafarbenen Kassenrezepte sind bis auf wenige Ausnahmen einen Monat lang gültig. Privatrezepte können Sie innerhalb von drei Monaten einlösen.

Übersicht: Gültigkeit von Rezepten

Das rosa Kassenrezept: Meist 1 Monat gültig

Gesetzlich Versicherte erhalten für Arzneimittel, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, normalerweise ein rosafarbenes Rezept. Das Kassenrezept muss innerhalb eines Monats eingelöst werden.

Seine Gültigkeit verliert das rosa Rezept zwar erst nach drei Monaten. Nach der Frist von einem Monat ist es allerdings nicht mehr erstattungsfähig. Das heißt: Die Kasse übernimmt die Kosten nicht und der Patient muss das Medikament selbst zahlen. (Die Rezeptgebühr muss der Patient in jedem Fall bezahlen.)

Ob ein Monat 28 oder z.B. 30 Kalendertage umfasst, wird in verschiedenen Bundesländern und Kassen unterschiedlich gehandhabt. Wer sichergehen will, sollte daher zeitnah die Apotheke besuchen und nicht erst bis zum Ablauf der Monatsfrist warten.

Wenn der Arzt kein Arzneimittel, sondern ein sogenanntes Hilfsmittel verschrieben hat, gilt immer eine Frist von 28 Tagen. Zu Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Bandagen, Kompressionsstrümpfe oder Lanzetten.

Ausnahme: Rezept für Retinoide nur 6 Tage nach Ausstellungstag gültig

Sogenannte Retinoide kommen zum Beispiel bei der Behandlung von Akne zum Einsatz. Für diese Medikamente gelten besonders strenge Vorgaben, wenn sie Frauen im gebärfähigen Alter verschrieben werden. Der Grund: Retinoide mit Wirkstoffen wie Iseotretinoin, Acicetrin oder Alitretinoin haben eine fruchtschädigende Wirkung, das heißt, sie können bei einem Ungeborenen zu Fehlbildungen führen. Schwangere dürfen diese Medikamente daher nicht einnehmen.

Ein Rezept ist für Frauen, die schwanger werden können, nur bis zu sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung gültig (= 7 Tage inkl. Tag der Ausstellung). Wer also zum Beispiel am Monatsersten ein Rezept erhält, muss dieses spätestens am siebten Tag des Monats einlösen.

Das blaue Privatrezept: Meist 3 Monate gültig

Rezepte für privat Versicherte haben keine bestimmte Farbe, meist sind sie jedoch blau. Privatrezepte sind drei Monate gültig – es sei denn, der Arzt hat etwas anderes auf dem Schriftstück vermerkt.

Das grüne Rezept: Unbegrenzt gültig

Auf einem grünen Rezept stehen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die der Arzt seinem Patienten empfiehlt.

Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.

Das gelbe Rezept: 7 Tage nach Ausstellungstag gültig

Auf einem gelben Rezept (BtM-Rezept) sind Arzneimittel aufgeführt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu zählen zum Beispiel sehr starke Schmerzmittel wie Opioide.

Um Missbrauch weitgehend auszuschließen, sind BtM-Rezepte normalerweise nur bis zu sieben Tage nach dem Ausstellungstag gültig (= 8 Tage mit Ausstellungsdatum).

Das weiße T-Rezept: 6 Tage nach Ausstellungstag gültig

Das weiße Rezept ist ein Sonderrezept und wird auch als T-Rezept bezeichnet. T steht für teratogen (= fruchtschädigend): Arzneimittel, die auf einem weißen Rezept vermerkt sind, können bei Schwangeren zu Fehlbildungen führen. Dazu zählen Produkte mit den Wirkstoffen Lenalodomid, Pomalidomid und Thalidomid.

Diese Wirkstoffe unterliegen strengen Auflagen, sodass T-Rezepte nur sechs Tage nach dem Ausstellungstag (= 7 Tage inkl. Ausstellungsdatum) gültig sind.

Quellen

Gültigkeit der Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Online-Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: www.kvno.de (Abrufdatum: 10.9.2019)

Verordnungsmanagement Arzneimittel 2019. Online-Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: www.kvno.de (Abrufdatum: 10.9.2019)Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 366)

Isotretinoin-Rezepte richtig beliefern. Deutsche Apotheker Zeitung online: www.daz.de (Stand: 22.8.2018)

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL), zuletzt geändert am 19. Juli 2018

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juli 2018 (BGBl. I S. 1078)

Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Online-Publikation: www.bfarm.de (Stand: 2.10.2017)

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