Zugeständnisse beim Spargesetz an Ärzte, nicht aber an Apotheker
Lauterbachs Spargesetz liegt in den letzten Zügen. Diese Woche steht die finale Runde im Bundestag an. Die Änderungsanträge zeigen bislang, dass die Apotheken mit ihren Protesten gegen die Erhöhung des Kassenabschlags nicht erfolgreich waren. Anders hingegen die Ärzte, die wohl einen lukrativen Ersatz für die umstrittene Neupatientenregelung bekommen werden.
Dass die Regierung hinsichtlich der Streichung der Neupatientenregelung doch noch einknicken könnte, hatte sich in den vergangenen Wochen bereits abgezeichnet. Man wolle „zielgenauere Alternativen“ prüfen, hieß es Ende September in der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme der Länder zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Offenbar waren die Beschwerden über den geplanten Wegfall der Regelung, die Ärzten für neue Patienten eine extrabudgetäre Vergütung zugesteht, erfolgreich.
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Diese „zielgenauere Alternativen“ finden sich nun in den Änderungsanträgen, die der Redaktion vorliegen. So sollen Haus- und Fachärzte demnach extrabudgetäre Zuschläge zur Versichertenpauschale erhalten, wenn sie Patient:innen, die durch die Terminservicestellen vermittelt werden, schnell behandeln. Die Zuschläge sollen gestaffelt sein, je nachdem, wie schnell die Behandlung beginnt. Für die Behandlung von Akutfällen, die spätestens am nächsten Kalendertag nach der Kontaktvermittlung durch die Terminservicestelle zu erfolgen hat, kann dann beispielsweise ein Zuschlag in Höhe von bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale abgerechnet werden. Die konkrete Höhe ist im Bewertungsausschuss zu vereinbaren. Wenn die Behandlung spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt, sind bis zu 40 Prozent Zuschlag drin. Außerdem soll der Zuschlag für eine Vermittlung eines Termins bei einem Facharzt auf 15 Euro erhöht werden.
Zugang zur fachärztlichen Versorgung
Und auch die Fachärzte sollen künftig belohnt werden, wenn sie vom Hausarzt vermittelte Patienten innerhalb einer bestimmten Frist behandeln. Dabei wird auf die Fristen und die Höhe der Zuschläge Bezug genommen, die bei einer Vermittlung durch die Terminservicestelle gelten, heißt es. Ebenfalls extrabudgetär.
Um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Zuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschale bei der schnellen Behandlung nach einer Vermittlung durch die Terminservicestelle oder einen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer eine Verbesserung der Versorgung bewirkt, die die Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechtfertigen vermag, habe der Bewertungsausschuss auch diese Zuschläge im Hinblick auf einen verbesserten Zugang zur fachärztlichen Versorgung zu evaluieren, heißt es.
Kassenärzte weiter unzufrieden
Den Kassenärzten gefällt dies jedoch nicht: „Um es klar zu sagen: Ein stärkeres Einbringen der Terminservicestellen kann den Wegfall der Neupatientenregelung auf keinen Fall kompensieren. Das passt gar nicht und wären nur Bruchstücke“, kommentierte KBV-Chef Andreas Gassen den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Stabilisierungsgesetz.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, hingegen lobte gegenüber dem „Tagesspiegel Background“ die Ampel dafür, „bei der Abschaffung der nutzlosen und teuren Neupatientenregelung standhaft geblieben“ zu sein. Die nun vorgesehenen Zuschläge hält er demnach angesichts „der wirtschaftlichen Gesamtsituation und steigender Krankenkassenbeiträge“ zwar für „etwas aus der Zeit gefallen“. Mit dem Zuschlagmodell könne jetzt aber immerhin sichergestellt werden, „dass es nur bei echten Leistungsverbesserungen zusätzliches Geld gibt“, so Lanz gegenüber dem „Tagesspiegel Background“.
Die Proteste der Apotheker gegen die Erhöhung des Kassenabschlags blieben hingegen ungehört. Um ihren Unmut öffentlich zu machen, haben vier Apothekerverbände am kommenden Mittwoch dazu aufgerufen, die Apotheken nachmittags geschlossen zu lassen.
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