Union will schärfere Strafen für Impfpassfälscher
Schon im vergangenen Juni hatten die Justizminister:innen der Länder das Bundesjustizministerium aufgefordert, die strafrechtlichen Regelungen rund um gefälschte Gesundheitszeugnisse zu prüfen und zu reformieren. Doch erst jetzt, nach einer Gerichtsentscheidung, die die Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen medienwirksam aufzeigte, scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat angekündigt, dass seine Fraktion voraussichtlich nächste Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werde.
Die Unionsfraktion dringt auf empfindliche Strafen für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen. Da die bisherige Rechtslage offensichtlich viele Konstellationen nicht abdeckt, wollen CDU und CSU voraussichtlich in der kommenden Woche einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen“ in den Bundestag einbringen. Damit würde eine Lücke im Gesetz geschlossen, um die sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bisher zu wenig gekümmert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.
Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht bereits im vergangenen Juni gebeten, möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Denn die zunehmenden Fälschungen von Impfpässen in der Corona-Pandemie bereitete ihnen durchaus Sorge. Im Blick hatten sie dabei vor allem die Regelungen zu gefälschten beziehungsweise unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§§ 277 bis 279 StGB): Diese Regelungen, die das Fälschen von Gesundheitszeugnissen gegenüber der „normalen“ Urkundenfälschung privilegieren (das heißt: geringerer Strafrahmen, keine Versuchsstrafbarkeit und keine Regelung zu gewerbs- und bandenmäßiger Begehung), seien „nicht mehr zeitgemäß“, hieß es in einem Beschluss der Justizminister:innen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), solle diese Regelungen daher „auch unter Berücksichtigung der nebenstrafrechtlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes“ überprüfen.
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Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte das BMJV nun auf Anfrage mit. Ein Sprecher des Hauses hatte Ende Oktober erklärt, „wenn diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass Anpassungen strafrechtsnotwendig sind, dann wird das Justizministerium auch zügig entsprechende Vorschläge vorlegen“. Zuvor hatte ein Beschluss einer großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück bundesweit Aufsehen erregt. Dieser stellte eine Strafbarkeitslücke für solche Personen fest, die ihren Impfpass – selbst gefälscht – in der Apotheke zur Digitalisierung vorlegen.
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