Spahn kürzt Masken-Vergütung um ein Drittel

Schluss mit 6 Euro je Maske: Ab dem 10. Februar bekommen Apotheken für Schutzmasken, die sie auf Staatskosten abgeben, lediglich noch 3,30 Euro plus Umsatzsteuer. Zudem sollen sie wie angekündigt auch Empfänger der Grundsicherung mitversorgen. Diese müssen nach dem aktuell vorliegenden Verordnungsentwurf keine Eigenbeteiligung leisten.

In den vergangenen Wochen war der Druck auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) immer weiter gestiegen – nicht nur wegen der Lieferverzögerungen bei COVID-19-Impfstoffen, sondern auch wegen der Vergütung von 6 Euro je Maske, die er für die Apotheken veranschlagt hatte. In der sogenannten Corona-Schutzmasken-Verordnung von Mitte Dezember ist vorgesehen, dass die Offizinen insgesamt mehr als 400 Millionen Schutzmasken an Senioren und Risikopatienten abgeben sollen.

Mehr zum Thema

Kleine Anfrage zur Maskenausgabe

BMG rechtfertigt Preis von 6 Euro je Maske

Bundestagsdebatte um Maskenpreise

Klein-Schmeink: 6 Euro pro Maske sind „geradezu absurd“

Während sie im Dezember noch eine pauschale Vergütung erhielten, die sich nach den im dritten Quartal abgegebenen Rx-Packungen richtete und über den Nacht- und Notdienstfonds verteilt wurde, änderte sich die Systematik mit Stichtag 6. Januar: Seitdem bekommen Anspruchsberechtigte zweimal sechs Masken gegen Vorlage zweier Vouchers, die ihnen ihre jeweilige Krankenversicherung zuschickt. Pro Sechserpack wird dabei eine Eigenbeteiligung von 2 Euro fällig, die Apotheke erhält 6 Euro pro Maske. 

Angesichts dieser Verordnung, die bereits am 15. Dezember in Kraft trat, kalkulierten die Apotheker:innen und kauften entsprechend Ware ein. Jetzt zieht Spahn zurück: Statt der versprochenen 6 Euro will er die Vergütung der Apotheken per Verordnungs-Änderungs-Verordnung auf 3,30 Euro runterschrauben. In dem Entwurf, der DAZ.online vorliegt, ist jedoch vermerkt, dass auf diesen Betrag noch die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist – ganz im Gegensatz zum ursprünglichen Honorar, das sich inklusive Steuer verstand. Konkret bedeutet das: Die nun vorgesehenen 3,30 Euro sind nicht den bisher geltenden 6 Euro gegenüberzustellen, sondern dem Nettobetrag von 5,04 Euro. Es ergibt sich eine Kürzung um etwa ein Drittel.

Geplant ist, dass diese Kürzung am 10. Februar 2021 wirksam werden soll. Demnach bekommen die Apotheken zumindest für die jeweils zweiten Voucher nur den abgesenkten Erstattungsbetrag. Laut Entwurf „erhält die Apotheke ab dem 10. Februar 2021 für nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a abgegebene und abgerechnete Schutzmasken einen Erstattungspreis in Höhe von 3,30 Euro je Schutzmaske zuzüglich Umsatzsteuer“. Die genannten Paragrafen betreffen die derzeit anspruchsberechtigten Personen plus all diejenigen, die Grundsicherung beziehen. Dazu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit im Abschnitt „Besonderer Teil“:

Quelle: Den ganzen Artikel lesen