Sichere Gleichpreisigkeit oder doch eine Mogelpackung?

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Bei der abschließenden Beratung im Bundestag zeigte sich erneut in einem Punkt Einigkeit über alle Fraktionen hinweg: Die Vor-Ort-Apotheken sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Baustein unserer Gesundheitsversorgung. Gerade in der Pandemie hätten sie unter Beweis gestellt, dass man sich auf sie verlassen kann. Doch an der Frage, wie man sie nun richtig stärkt, scheiden sich die Geister. Bei der Linksfraktion hat man jedenfalls eine Erklärung, warum die Union vom Rx-Versandverbot abgerückt ist.

Nun hat das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) nach jahrelangem Ringen doch noch einen Schlussspurt hingelegt. Am gestrigen Donnerstagabend stand die abschließende Beratung im Bundestag an. Karin Maag (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, erklärte in ihrer Rede, sie teile die Empörung der Apotheker nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016, das EU-Versendern erlaubte, deutschen Kunden Rx-Boni zu gewähren. Sie selbst habe sich – wie viele ihrer Kollegen und die Apotheker selbst – ein Rx-Versandverbot gewünscht. „Aber wir müssen uns auf das beschränken, was europarechtlich möglich ist“. Und das sei der nun gewählte Weg der Gleichpreisigkeit. 

Zwar könnten Privatversicherte theoretisch weiterhin Rx-Boni von EU-Versendern erhalten, so Maag. Aber da ihre privaten Versicherer nur den tatsächlich verauslagten Preis zahlten, hätten sie selbst keine monetären Vorteile davon. Der ABDA sei sie „dankbar“, dass sie in der Anhörung zugestimmt habe, es hätte keine tragfähigere Lösung zur Einbindung der PKV-Versicherten gegeben.

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, machte deutlich, dass das VOASG wohl nur einen „einstweiligen Schlussstrich“ unter die seit vier Jahren geführten Diskussionen rund um das Versandhandelsverbot und die Gleichpreisigkeit setzen wird. Was die jetzt beschlossene Lösung betrifft, habe die EU-Kommission kein klares Signal gegeben, aber auch nicht deutlich „nein“ gesagt. Dittmar geht davon aus, dass auch hier der EuGH das letzte Wort haben wird. 

Dass der Rx-Versandhandel erlaubt bleibt, war der SPD-Fraktion ein besonderes Anliegen – er sei ein wichtiger Baustein in der Patientenversorgung, betonte Dittmar erneut. Fakt sei aber auch, dass die Apotheke vor Ort der Hauptansprechpartner für die Patienten sei. Die SPD-Abgeordnete erklärte weiterhin, warum der zunächst vorgesehene Änderungsantrag zur Parenteralia-Versorgung herausgefallen ist: Auch auf Nachfrage hätten keine strukturellen Versorgungsprobleme nachgewiesen werden können. Auf keinen Fall wolle man aber die vorhandene Versorgungsstruktur der 270 Apotheken mit Sterillabor und ihrer Netzwerke schwächen. Sollte in Zukunft doch ein Versorgungsengpass auftreten, würden die dann nötigen Änderungen selbstverständlich auf den Weg gebracht.

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