Shingrix schon ab 18 Jahren

Der Humanarzneimittelausschuss der EMA, das Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP), rät zur Indikationserweiterung des Herpes-zoster-Impfstoffs Shingrix. Die Gürtelrose-Vakzine soll künftig ab 18 Jahren zugelassen sein, wenn ein erhöhtes Risiko für eine Herpes-zoster-Erkrankung besteht. Aktuell ist er lediglich bei ab 50-Jährigen indiziert.

Ungeachtet dessen, dass Shingrix® meist schwer lieferbar ist, empfiehlt das CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), den Herpes-zoster-Impfstoff breiter einzusetzen. Seit der Erstzulassung der Gürtelrosevakzine im März 2018 dürfen Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit dem rekombinanten und adjuvantierten Impfstoff geimpft werden. Nun rät die EMA zusätzlich zur Impfung mit dem Gürtelrose-Totimpfstoff zur Prävention von Herpes zoster sowie der postherpetischen Neuralgie bei Personen ab 18 Jahren, bei denen ein erhöhtes Risiko für Herpes zoster vorliegt.

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Seit 1. Mai 2019 fällt Shingrix in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und zwar für alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung.

Shingrix

Shingrix® ist der erste Subunit-Totimpfstoff gegen Herpes zoster (HZ/su-Impfstoff), bestehend aus einer Kombination des Antigens Glykoprotein E und dem Adjuvanssystem AS01B. Laut dem Hersteller Glaxo Smith Kline (GSK) ist das eingesetzte Glykoprotein E das am häufigsten vorkommende Oberflächenprotein von Varicella-zoster-Viren (VZV), hauptverantwortlich für die Vermehrung des Virus und das Hauptziel der Immunantwort.

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