Noscapin: Lediglich zwei Einzelfälle durch menschliches Versagen

In der vergangenen Woche hatte das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Warnung herausgegeben, magistral in Apotheken auf Einzelrezept hergestellte Produkte (Hustensaft, Zäpfchen) mit dem Wirkstoff Noscapin nicht zu verwenden. Der Grund waren zwei Vergiftungsfälle bei Kleinkindern. Nun gibt es Entwarnung. Der Wirkstoff selbst ist nicht verunreinigt.

Aufgrund inzwischen untersuchter Proben des Wirkstoffes Noscapin von Hersteller und betroffenen Apotheken könne Entwarnung gegeben werden, teilt das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mit. 

Die Analyseergebnisse hätten die Identität von Noscapin in den untersuchten Proben nachgewiesen. Der Verdacht auf eine systematische oder chargenbezogene Verunreinigung oder Verwechslung mit dem Wirkstoff Atropin oder anderen Substanzen habe sich nicht bestätigt. Laut ermittelnder Behörden dürften die beiden zuvor gemeldeten Fälle von Vergiftungserscheinungen bei Kleinkindern auf menschlichem Versagen bei der Zubereitung, beruhen. Diese waren in zwei voneinander unabhängigen Fällen in zwei Apotheken aufgetreten. 

Somit werde die am 6. Februar vom BASG ausgesprochene vorbeugende Sicherheitsmaßnahme, in der Apotheke erworbene und dort zubereitete Noscapin-Hustensäfte sowie auch andere Noscapin-haltige Zubereitungen wie z.B. Noscapin-Zäpfchen nicht anzuwenden, wieder aufgehoben. Die Warnung des BASG beruhte auf der Sorge, dass der landesweit vertriebene Wirkstoff an sich verunreinigt sein könnte und das Problem deswegen noch weitere Kreise ziehen könnte.

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Damit werde der Tiroler Wirkstoffhersteller entlastet, stellt der „Kurier fest. „Das Noscapin war definitiv nicht kontaminiert“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Erich Habitzl. Es handle sich um zwei voneinander unabhängige Einzelfälle, von denen keine weiteren Personen betroffen seien, soll die Österreichische Apothekerkammer laut „burgenländische Volkszeitung“ erklärt und von „bedauerlichen menschlichen Fehlern in zwei Apotheken“ gesprochen haben. 

Eine unverzügliche Überprüfung der beiden Apotheken durch die zuständige Behörde soll ansonsten keine Beanstandungen ergeben haben. Wie es in den beiden Apotheken zur Verunreinigung des Hustensaftes gekommen ist, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch Gegenstand von Ermittlungen. Ermittelt werde gegen die Verantwortlichen der Apotheken wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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