Mehr Menschen haben während der Pandemie mit dem Laufen begonnen
Das RKI-Dashboard zur Infektionslage wird nach drei Jahren eingestellt. Der bayrische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger möchte die Rückmeldefrist von Unternehmen für Corona-Soforthilfen verlängern. Ein positiver Effekt während der Pandemie: Viele Menschen haben mit dem Laufen begonnen. Alle News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.
News zu Corona vom 6. Juni 2023
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Mehr Menschen haben während der Pandemie mit dem Laufen begonnen
Dienstag, 06. Juni, 06.20 Uhr: Mehr Menschen haben in den Pandemie-Jahren nach Angaben des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) das Laufen für sich entdeckt. „Laufen und generell alle Outdoor-Sportarten waren die Gewinner in der Pandemie„, teilte eine Sprecherin des DLV zum Welttag des Laufens am 7. Juni mit. Auf die Zahl der Läuferinnen und Läufer in Vereinen hatte das allerdings keine signifikanten Auswirkungen. «Es wurde vielmehr die individuelle, zeitlich flexible Möglichkeit des Laufens geschätzt.»
Das zeigt sich auch an der Zahl der Teilnehmer bei Laufverstaltungen in Deutschland. Nahmen in den Jahren bis 2019 jährlich etwa zwei Millionen Menschen an Läufen teil, war die Zahl während der Corona-Pandemie stark eingebrochen. 2022 wurde das Vor-Corona-Niveau noch nicht wieder erreicht. Im vergangenen Jahr nahmen 1,1 Millionen Menschen an rund 2500 Läufen teil. 2019 hatte der DLV noch 2,2 Millionen Läufer bei rund 3400 Veranstaltungen verzeichnet.
Der Sportmediziner Leonard Fraunberger von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sieht Laufen vor allem als ein gutes Mittel, um Bewegungsmangel entgegen zu wirken. Dieser sei nach wie vor ein großes Problem in Deutschland. Die Folge von Bewegungsmangel seien etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine schlechte Durchblutung in den Beinen, sagte der Vizepräsident des Bayerischen Sportärzteverbandes.
Während der Corona-Pandemie hätten viele Menschen einige Pfunde zugelegt und der Bewegungsmangel in der Gesellschaft habe sich in dieser Zeit insgesamt verstärkt, sagte Fraunberger. Bewegung helfe, eine ganze Reihe an Erkrankungen zu vermeiden. «Bewegung wirkt vorbeugend bei Krebs, Atemwegserkrankungen und zeigt zum Beispiel auch positive Effekte in der Demenzvorsorge», sagte der Sportmediziner.
Wer laufen gehe, verbessere damit auch das Zusammenspiel von Nerven, Muskeln und Gelenken. «Laufen kräftigt die Wirbelsäule und sorgt so für eine stabile Rückenmuskulatur. Bewegung hilft zudem, Stress abzubauen und das Immunsystem zu stärken.»
Die gesunde Dosis an Sport, also wie viel und wie intensiv jemand Sport machen sollte, sei bei jedem Menschen unterschiedlich. “Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man etwa beim Joggen in der Regel nur so schnell laufen sollte, dass man sich noch unterhalten kann.“ In diesem sogenannten aeroben Bereich seien die positiven Effekte von Bewegung auf die Gesundheit am größten.
Zehntausende Verfahren wegen Corona-Bußgeldern in Bayern noch offen
Montag, 05. Juni 2023, 06.24 Uhr: Auch nach dem Ende der Corona-Maßnahmen sind bei den Kommunen in Bayern noch Zehntausende Verfahren wegen verhängten Bußgeldern offen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei sechs Großstädten in Bayern.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München muss von rund 46.000 Verfahren seit Beginn der Pandemie noch rund 22 000 Verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen bearbeiten, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Behörde plant, dies innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist zu schaffen. In Nürnberg sind von rund 16 800 Anzeigen derzeit noch 4.600 offen. Bis alle Verfahren abgeschlossen sind, dürfte es nach Angaben der Stadt mindestens noch zwei Jahre dauern. Die Stadt Augsburg hat derzeit 1.300 Verfahren zu bearbeiten. Dort gingen während der Pandemie rund 11.400 Anzeigen ein. In Regensburg sind laut einer Sprecherin bis auf vier alle der rund 5.800 Verfahren abgeschlossen. In 20 Fällen stehe noch eine Entscheidung vor dem Amtsgericht aus.
Bereits alle Anzeigen abgearbeitet haben die Städte Ingolstadt und Würzburg. In Ingolstadt hatte die Verwaltung rund 4.700 Anzeigen zu bearbeiten, in Würzburg belief sich die Zahl der Verfahren auf 4.300. Geahndet wurden während der Corona-Pandemie etwa Verstöße gegen die Maskenpflicht, Vorgaben zur Quarantäne und Ausgangsbeschränkungen.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war das Verbot aus dem April 2020 zum Verweilen im Freien außerhalb der eigenen Wohnung allein oder mit Mitbewohnern nicht rechtmäßig. Bereits verhängte Bußgelder können Betroffene in diesen Fällen zurückfordern. Ist ein entsprechendes Verfahren bei den Kommunen noch offen, wird es nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Doch auch mit der Bearbeitung aller anderen noch offenen Verfahren sind die Verwaltungen der Kommunen stark ausgelastet. Die zeitnahe Bearbeitung übersteige die personelle Leistungsfähigkeit der Bußgeldstelle bei weitem, teilte eine Sprecherin des KVR in München mit. Lange Bearbeitungszeiten sind die Folge.
Die noch ausstehenden Verfahren ebenfalls einzustellen, ist für die Kommunen wie auch das Gesundheitsministerium keine Option: Einer pauschalen Einstellung der noch offenen Verfahren stünde der Grundsatz der Gleichbehandlung entgegen. „Sie würde das Vertrauen der Bevölkerung in eine gleichmäßige Rechtsdurchsetzung untergraben und in willkürlicher Weise diejenigen Betroffenen privilegieren, deren Verfahren – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht abgeschlossen sind“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
Aiwanger will längere Frist für Rückzahlung von Corona-Hilfen in Bayern
19.36 Uhr: Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger will die Rückmeldefrist bayerischer Unternehmen für Corona-Soforthilfen bis Mitte November verlängern. „Wir erhalten viele Anfragen zum aktuellen Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe. Die Steuerberater arbeiten auf Hochtouren. Kein bayerisches Unternehmen soll aufgrund der Soforthilfe-Rückmeldung unter vermeidbaren Zeitdruck geraten“, sagte der Freie-Wähler-Chef am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Viele Betriebe, die in der Pandemie Soforthilfen erhalten haben, hätten sich noch nicht am laufenden Rückmeldeverfahren beteiligt.
Eigentlich endet die Rückmeldefrist am 30. Juni. „Nach Pfingsten müssen wir in der Koalition eine endgültige Entscheidung treffen. Für eine Fristverlängerung gibt es bereits positive Signale aus den Regierungsfraktionen im Landtag“, betonte Aiwanger.
Er verwies zudem darauf, dass die Staatsregierung bereits vor einigen Wochen beschlossen habe, dass Betrieben mit einem Gewinn nach Steuern von unter 30 000 Euro die Rückzahlung erlassen werden könne. Die dazu notwendigen Anträge auf Erlass seien ab Anfang Juli auf einer Onlineplattform verfügbar. „Um das alles anwenderfreundlich abzuwickeln, ist eine Fristverlängerung für die Rückmeldung geboten. Damit vergrößern wir auch den Spielraum für diejenigen Unternehmen, bei denen die wirtschaftliche Lage nach wie vor angespannt ist.“
Die Grünen im bayerischen Landtag forderten umgehend eine Grundsatzentscheidung der Staatsregierung im Sinne der Empfänger der Corona-Hilfen: „Viele Betroffene haben in gutem Glauben dem Freistaat vertraut, als es hieß, Rückzahlungen gebe es nicht“, sagte Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion. Bayernweit hätten inzwischen etliche Betroffene Petitionen unterzeichnet oder Rechtsmittel eingelegt. „Wir Landtags-Grüne fordern, endlich Klarheit zu schaffen und eine weitere Verfolgung der rund 250 000 Betroffenen einzustellen.“ Aiwanger verschweige, dass die im Schnellverfahren ausgezahlten Hilfen alles andere als rechtssicher gewesen seien.
Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihre Liquiditätsengpässe in den folgenden drei Monaten sein würden. Zu viel gezahltes Geld muss zurückgezahlt werden.
Das Rückzahlungssystem ist umstritten. Erst am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht München den Eingang einer Klage eines Unternehmens bestätigt, die sich nicht nur gegen die Rückzahlung von Hilfen richtet, sondern auch gegen das Onlineverfahren, mit dem Rückforderungen ermittelt werden sollen. Der Mittelstandsverband BVMW forderte ebenfalls eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens.
RKI-Dashboard zur Corona-Infektionslage wird eingestellt
Freitag, 2. Juni 2023, 06.22 Uhr: Mehr als drei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie soll das Covid-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI) eingestellt werden. Am (heutigen) Freitag können Benutzerinnen und Benutzer das Online-Angebot das letzte Mal nutzen. Das Dashboard wurde teilweise täglich aktualisiert und gab unter anderem einen Überblick über die gemeldeten Corona-Neuinfektionen und Todesfälle sowie die 7-Tage-Inzidenz – sowohl bundesweit als auch für Bundesländer und auf Kreisebene.
Eine Sprecherin des RKI teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass es in der jetzigen Situation nicht mehr notwendig sei, die Meldedaten in dieser Form aufzubereiten. Den Angaben zufolge ging das Corona-Dashboard im März 2020 online. Allerdings sollen die Daten montags bis freitags an anderer Stelle weiterhin online abrufbar sein: im sogenannten Pandemieradar des RKI sowie im Onlinedienst Github.
Ein weiterer Begleiter aus Pandemie-Zeiten steht bereits seit Donnerstag nur noch eingeschränkt zur Verfügung: Die Corona-Warn-App wurde am 1. Juni in den Ruhemodus versetzt. Die Kontaktnachverfolgung entfällt damit, Impfzertifikate können bei Bedarf weiterhin genutzt werden. Mit 48 Millionen Downloads gehörte die Warn-App zu den populärsten Smartphone-Anwendungen in Deutschland.
Bis zu zehn Jahre Haft für millionenschweren Corona-Subventionsbetrug
Donnerstag, 1. Juni, 16.41 Uhr: Mehr als drei Millionen Euro an Corona-Hilfen hat sich eine Betrügerbande nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg im Jahr 2021 vom Staat auszahlen lassen. Das Gericht verurteilte fünf Angeklagte am Donnerstag zu teilweise langen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte erhielt zehn Jahre Gefängnis, zwei weitere Angeklagte sieben und fünf Jahre. Sie wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs in 80 Fällen schuldig gesprochen. Sie hatten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen April und Oktober 2021 insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro beantragt. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge von gut drei Millionen Euro an.
Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter für die Bande tätig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-Jährige bekam zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32 Jahre alte Frau des Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Mit den Strafen blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorgehe, hätten die Angeklagten vorsätzlich gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Hansen. Die Begehungsweise sei geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu gefährden. Die Angeklagten sollen unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gekauft und die Taten mit Hilfe von Strohmännern verübt haben.
Der 34 Jahre alte Chef der Bande machte im Prozess zwar Angaben, wie Hansen erklärte. Er habe seine Aussage aber an der Aktenlage ausgerichtet. Seine Erklärung sei nicht überzeugend und nicht von Reue geprägt gewesen. Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter habe zwar fast alles zugegeben, aber nur ganz pauschal, spät und nach Aktenlage ausgesagt. Fragen habe er nicht beantworten wollen. Das habe seiner Glaubwürdigkeit nicht geholfen, sagte Hansen. Er erhielt sieben Jahre Haft. Auch ein 23 Jahre alter Mitangeklagter habe lediglich nach Kenntnis der Aktenlage ausgesagt. Ihn verurteilte das Gericht zu fünf Jahren Haft.
Die hohe Strafe von acht Jahren für den Buchhalter begründete das Gericht mit der erforderlichen Generalprävention. Das Strafmaß müsse abschreckend wirken. Der 48-Jährige habe eine Schlüsselstellung innegehabt. Von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern könne erwartet werden, dass sie grundsätzlich ehrlich handelten. Einzig der angeklagten Frau nahm die Kammer Reue ab. Darum setzte das Gericht ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Die 32-Jährige muss allerdings 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
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