Lütke (FDP): Darum sollen Apotheken Cannabis verkaufen dürfen

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Partner auf die Entkriminalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt. Im Gespräch mit der DAZ erklärt die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Kristine Lütke, welche Rolle die Apotheken dabei spielen sollen und warum auch Versandhändler wie DocMorris für die Abgabe infrage kommen.

DAZ: Frau Lütke, laut Koalitionsvertrag wollen die Ampel-Partner Cannabis zu Genusszwecken legalisieren. Wie weit sind die Pläne vorangeschritten? Ist in absehbarer Zeit mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen?

Lütke: Das Thema wollen wir zeitnah angehen. Mein persönliches Ziel ist es, dass wir bis zum Ende dieses Jahres einen Entwurf vorlegen. Wir müssen allerdings vorher noch ein Konzept entwickeln, wie wir dafür sorgen können, dass dann auch tatsächlich Cannabis in ausreichender Menge und entsprechender Qualität zur Verfügung steht. Denn die Legalisierung läuft ins Leere, wenn keine Ware da ist. Dann kaufen die Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem weiter auf dem Schwarzmarkt.

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Im Zusammenhang mit der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken kommen auch immer mal wieder die Apotheken ins Spiel. Die FDP plant laut Wahlprogramm mit lizenzierten Fachgeschäften – sind damit auch die Apotheken gemeint?

Ja, nach unseren Vorstellungen sollen sich – neben anderen Geschäften – auch Apotheken um solche Lizenzen bewerben können. Diesbezüglich gibt es allerdings noch Abstimmungsbedarf mit den anderen beiden Koalitionspartnern.

Was spricht konkret dafür, diese Aufgabe den Apotheken zu übertragen?

Apotheken haben bereits Erfahrung mit gesundheitlicher Beratung, das ist auf jeden Fall ein Pluspunkt. Sie können über Kontraindikationen und Wechselwirkungen mit Arzneimitteln aufklären. Zudem bieten sie bereits spezialisierte Beratung an, zum Beispiel zu Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich auch für die Beratung zu Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene qualifizieren und ihr Angebot entsprechend erweitern können. Auch dass sie sich bereits mit der fachgerechten Lagerung solcher Substanzen auskennen, spricht für die Apotheken als Verkaufsstellen. Und es gibt sie bereits flächendeckend.

Teilen Sie die Einschätzung der ABDA, wonach Apotheken dadurch in einen heilberuflichen Zielkonflikt geraten würden?

Das muss jeder selbst entscheiden. Wenn eine Apothekerin oder ein Apotheker den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken mit dem eigenen Verständnis vom Beruf nicht vereinbaren kann, ist das völlig in Ordnung. Mir ist bewusst, dass es Apothekerinnen und Apotheker gibt, die diese Aufgabe nicht übernehmen möchten. Daher muss klar sein, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt: Niemand muss Cannabis zu Genusszwecken verkaufen. Wenn das für einen Betrieb infrage kommt, kann dieser sich um eine Lizenz bewerben, aber es wird keine Pflicht für Apotheken geben. Man kann das Ganze positiv formulieren: Apothekerinnen und Apotheker können durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Kundin oder der Kunde eine mündige Entscheidung trifft und die möglichen Folgen des Konsums abschätzen kann. Zudem könnten sich die Menschen sicher sein, dass sie in den Apotheken qualitativ hochwertiges Cannabis bekommen und keine verunreinigte Ware wie auf dem Schwarzmarkt.

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