Kühne (CDU): Ärzte schulen statt Apotheker bestrafen

Nach der Überarbeitung des Rahmenvertrages im Jahr 2016dürfte sich für die Apotheker die Lage in Sachen Formfehler-Retaxationen etwasentspannt haben. Dass Apotheker aber nach wie vor aufgrund von ärztlichverursachten Formfehlern retaxiert werden, verärgert denCDU-Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne. Der Bundestagsabgeordnete will denKassen jetzt vorschlagen, die Ärzte in Sachen korrekter Rezept-Bearbeitung zuschulen.

Im Mai 2016 einigten sich der GKV-Spitzenverband und derDeutsche Apothekerverband nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen aufeine Neufassung des dritten Paragrafen des Rahmenvertrages. Dort ist derVergütungsanspruch des Apothekers gegenüber der Krankenkasse geregelt. DieserVergütungsanspruch entsteht dadurch, dass er eine „gültige ordnungsgemäße“Verordnung eines Vertragsarztes beliefert. Viele Krankenkassen suchten auf deneingereichten Rezepten intensiv nach (Form-)Fehlern – denn dann hatten sieeinen Grund die Zahlung an die Apotheker zu verringern oder sogar ganz zustreichen.

Der nun geltende Rahmenvertrag sieht allerdings viele Fälle vor, indenen der Apotheker trotz eines Fehlers entweder die Möglichkeit zumNachbessern erhält oder trotzdem vergütet wird. Der Schlüsselsatz für dieApotheker im aktualisierten Rahmenvertrag dürfte sein, dass derVergütungsanspruch der Apotheker „trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicherVerordnung oder Belieferung dann [entsteht], wenn es sich um einenunbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nichtwesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt“.

Mehr zum Thema

Retax-Einigung

Was gilt?

Trotzdem kommt es auch heute noch zu Retaxationen gegenüberApothekern aufgrund von Fehlern bei der Bedruckung des Rezeptes. Dr. Roy Kühne,CDU-Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, sprach mit DAZ.online amgestrigen Mittwoch über die Werbeausgaben der Krankenkassen. In diesemZusammenhang erklärte Kühne auch, dass er Formfehler-Retaxationen nach wie vorfür ungerecht halte. Denn:

Quelle: Den ganzen Artikel lesen