Ärzte warnen vor Mehrarbeit durch das E-Rezept und vor DrEd

Mit dem Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung(GSAV) will das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf die Arzneimittelskandaledes Sommers reagieren. Der Entwurf enthält aber auch Neuregelungen zum E-Rezeptund zur Fernverordnung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich nun ineiner Stellungnahme geäußert und warnt vor Mehrarbeit für die Ärzte durch dasE-Rezept und vor einem zweiten Frühling für DrEd.

Mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung“ (GSAV) legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)vor einigen Wochen seinen ersten Entwurf über ein Gesetz für denArzneimittelmarkt vor. In erster Linie geht es im GSAV darum, auf dieArzneimittelskandale des Sommers zu reagieren. Unter anderem will das BMG dasZyto-Honorar reformieren und die Importförderklausel ändern.

Aber es gibt auch mehrere andere geplante Neuregelungen, diefür Apotheker relevant sind. Zum Beispiel sollen Kassen, Apotheker und Ärzteinnerhalb von sieben Monaten wichtige vertragliche Regelungen beschließen,damit das E-Rezept eingeführt werden kann. Außerdem will das BMG das sogenannteFernverordnungsverbot wieder aufheben: Zur Erinnerung: Erst 2016 hatte der Bundestagbeschlossen, dass Apotheker Arzneimittel nicht mehr abgeben dürfen, wenn sieoffensichtlich aus einem nicht-direkten Arzt-Patienten-Kontakt resultieren.Damit wollte man dem Geschäftsmodell derLondoner Arzt-Praxis DrEd einen Strich durch die Rechnung machen. Weiterhin will MinisterSpahn erreichen, dass Biosimilars künftig auf Apotheken-Ebene ausgetauschtwerden dürfen.

Mehr zum Thema

Valsartan, Lunapharm, Bottrop

Das sind Spahns Pläne für den Arzneimittelmarkt

Die Aufhebung des sogenannten „DrEd-Verbots“ bezeichnet dieKassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als „nachvollziehbar“. DieStandesvertretung der Ärzte verweist auf den Beschluss des 121. DeutschenÄrztetages, durch den in der Muster-Berufsordnung der Ärzte dasFernbehandlungsverbot aufgehoben wurde. Die KBV weist zudem darauf hin, dassschon jetzt Ausnahmen vom Fernverordnungsverbot möglich sind – also keindirekter Patientenkontakt für die Verordnung nötig ist –, wenn die Person demArzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholungoder die Fortsetzung der Behandlung handelt. Deswegen sind aus Sicht der Ärztenur „sehr wenige Einzelfälle“ betroffen.

Dass durch die Aufhebung des Verbots Online-Arztpraxen wieDrEd einen zweiten Frühling feiern könnten, davor warnen die Medizinerallerdings: „Zudem ist anzumerken, dass durch die Neuregelung in der Apothekeauch wieder Arzneimittel auf Verordnungen, die aufgrund einesArzt‐Patienten‐Kontaktes über Internetportale (z.B. „Dr. Ed“) ausgestelltwurden, abgegeben werden können. Dies stellt aus Gründen derArzneimitteltherapiesicherheit ein erhebliches Risiko dar.“

Quelle: Den ganzen Artikel lesen