Kostenlose Bürgertests: Ausstieg der Apotheken befürchtet

Das Bundesgesundheitsministerium will bei den Bürgertestungen aufräumen, nachdem sich zeigt, dass einige Anbieter hier ein einträgliches, aber nicht seriöses Geschäft zulasten der Steuerzahler treiben. Das Nachsehen haben dabei diejenigen, die von Anfang an die Regeln beachtet haben – so auch die Apotheken. Für sie könnten die Schnelltests nun gänzlich unattraktiv werden. Und das könnte sich auf die gerade erst geschaffenen Teststrukturen auswirken, mahnt nun auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.  

In einem Eckpunktepapier skizziert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seine Planungen zu Neuregelungen für die sogenannten Bürgertestungen. Neu gefasst werden sollen Vorschriften zur Beauftragung von Leistungserbringern sowie die Vergütung und die Abrechnung erbrachter Leistungen. Als Hintergrund für diese neuen Regelungen nennt das Papier „vermehrt Berichte über Betrügereien, Falschabrechnungen oder eine unsachgemäße Ausstattung von Teststellen“. Am vergangenen Montag hatte bereits der Apothekerveband Westfalen-Lippe gewarnt, dass die Pläne die Teststrukturen gerade im ländlichen Raum gefährdeten.

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Auch aus Sicht des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) werden sich die geplanten Regelungen „auf die testenden Apotheken negativ und damit für die Teststellen-Landschaft kontraproduktiv auswirken“. LAV-Chefin Tatjana Zambo erklärte via Pressemitteilung: „Wenn diese Regelungen so umgesetzt werden, steht zu befürchten, dass viele Apotheken, die mühevoll und mit viel Engagement entsprechende Teststrukturen aufgebaut haben, diese Leistungen nicht mehr anbieten werden.“

In der Konsequenz führe dieses Szenario zu einer deutlichen Ausdünnung der in den Städten und Gemeinden angebotenen Teststrukturen. „Das halten wir für mehr als bedenklich, denn es hat sich gezeigt, dass kontinuierliches und breitgefächertes Testen sinnvoll ist und dass die Apotheken hier wirkungsvoll unterstützen.“ Der LAV fordert daher das BMG als Verordnungsgeber auf, die in heilberuflicher Arbeit durch Ärzte und Apotheken erbrachten Testleistungen von den geplanten Regelungen ausdrücklich auszunehmen.

Insbesondere kritisiert der LAV die geplanten Neuregelungen zur Beauftragung von Leistungserbringern. Derzeit hat die baden-württembergische Landesregierung in einer Allgemeinverfügung die Apotheken des Landes ermächtigt, entsprechende Testangebote zu machen. Doch das soll nach Vorstellung des BMG künftig nicht mehr möglich sein. Stattdessen soll es Einzelbeauftragungen geben. „Das heißt ja, dass jede Apotheke, die bereits seit Wochen und Monaten testet, dann einen einzelnen Antrag stellen muss, um diese Leistung weiter zu erbringen“, erklärt Zambo. „Diesen bürokratischen Akt werden wohl die wenigsten Kolleginnen und Kollegen mitmachen. Aus unserer Sicht ist das auch überhaupt nicht nötig, denn in der Apotheke wird heilberuflich gearbeitet, und es ist nicht plausibel, warum eine Apotheke hierfür jetzt eine besondere Genehmigung erhalten muss.“

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