DiGA: So könnten Apotheken mitwirken

Beim Deutschen Apothekertag 2022 sollen zwei Anträge auf den Tisch kommen, wie sich Apotheken künftig bei Apps auf Rezept beziehungsweise digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) beteiligen können.

Mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen Patienten beispielsweise bei der Therapie bestimmter Erkrankungen unterstützt werden. Dafür können die als Medizinprodukt zertifizierten Apps von Ärzten verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Derzeit stehen 33 Anwendungen zur Verfügung – unter anderem zur Behandlung von Panik- oder Schlafstörungen, Tabakabhängigkeit, Tinnitus oder Vaginismus. 

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Im Unterschied zu Arzneimittelverordnungen landen DiGA-Rezepte für gewöhnlich nicht in öffentlichen Apotheken. Sie können stattdessen vom Patienten direkt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dafür verschreibt der Arzt beziehungsweise Psychotherapeut die jeweilige DiGA auf einem gewöhnlichen Muster-16-Rezept (rosa Rezept). Dieses wird vom Patienten an die Krankenkasse übermittelt, woraufhin er einen Freischaltcode für die jeweilige Anwendung erhält. Zudem können DiGA auch ohne Rezept direkt bei der jeweiligen Krankenkasse (nach entsprechender Diagnosestellung) beantragt werden. 

Insbesondere in letztem Fall findet keine weitere Beratung zu den digitalen Gesundheitsanwendungen statt. Die jeweiligen Patienten sind sich demnach bei Installation, Registrierung, korrekter Anwendung und gegebenenfalls Auswertung selbst überlassen. Doch gerade für Personen aus der Gruppe der „Non-Digital-Natives“ – also Personen, die nicht in der digitalen Welt aufgewachsen sind – kann das mit Problemen, wie einer fehlender Compliance, verbunden sein.

Apotheken sollen künftig zu DiGA beraten

Auf exakt diese Lücke zielt der Apotheker-Verband Berlin mit seinem Antrag zum Deutschen Apothekertag 2022 ab. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die unabhängige Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen in die Hände der Vor-Ort-Apotheken zu übergeben. Zudem appelliert der Verband dafür, dass diese Dienstleistung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auch abgerechnet werden kann.

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