COVID-19: Was tun, wenn an den Feiertagen Corona-Symptome auftreten? – Heilpraxis

Corona-Verdacht an Weihnachten: Was tun?

Das Coronavirus macht auch an Weihnachten keine Pause. Doch was tun, wenn man an den Festtagen Symptome bemerkt, die auf COVID-19 hindeuten könnten? Und kann man sich an den Feiertagen auch testen lassen?

Die Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind nach wie vor auf einem extrem hohen Niveau. Zwar macht sich eine Infektion nicht bei allen Menschen mit Beschwerden bemerkbar, doch bei vielen kommt es zumindest zu leichten Symptomen. Was sollte man aber tun, wenn man Anzeichen für COVID-19 an den Weihnachtstagen bemerkt?

Tests auch an Weihnachten möglich

„Corona macht an Feiertagen keine Pause. Deswegen ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die ärztliche Versorgung auch über Weihnachten und Neujahr gewährleistet ist“, so Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml in einer aktuellen Mitteilung.

Die Ministerin weist darauf hin, dass man sich auch an Weihnachten auf Corona testen lassen kann. „Die lokalen Testzentren sind angepasst an die Lage geöffnet. Die Öffnungszeiten können aber variieren, weil die örtlichen Behörden eigenständig darüber entscheiden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich bei den Vertragsärzten testen zu lassen, sofern diese eine Feiertagsbereitschaft haben“, erklärt Huml.

Umgehend Kontakte reduzieren

Und wie soll man sich an den Feiertagen bei einem Corona-Verdacht verhalten? „Wenn Sie über die Feiertage Symptome verspüren, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten, ist zunächst das Wichtigste, umgehend die Kontakte zu reduzieren“, mahnt die Gesundheitsministerin.

„Sehen Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen von Treffen mit Freunden und Familie ab und bleiben Sie zu Hause in Isolation. Versuchen Sie, über die kommunalen Testzentren oder über das bayerische Testprogramm bei den Vertragsärzten einen Termin zu vereinbaren und lassen Sie sich so bald wie möglich testen“, so Huml weiter.

„Sie sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen eines negativen Befunds oder für mindestens fünf Tage in Quarantäne zu begeben. Sollte der Test positiv sein, richten Sie sich nach den Anweisungen des Gesundheitsamtes.“

Was tun bei schweren Symptomen?

Wer über die Feiertage schwere Symptome bekommt, sollte die Hausärztin oder den Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unter der Telefonnummer 116 117 oder gegebenenfalls die Notärztin oder den Notarzt verständigen.

„Weisen Sie beim Anruf unbedingt darauf hin, dass Sie sich derzeit in Quarantäne befinden, weil bei Ihnen der Verdacht auf COVID-19 besteht. Wichtig ist: Zusätzlich muss auch das Gesundheitsamt informiert werden“, erklärt Huml.

Nicht selbstständig in die Notaufnahme

Die Gesundheitsministerin weist darauf hin, bei gesundheitlichen Problemen nicht selbstständig in eine Notaufnahme einer Klinik zu gehen: „In den Kliniken wird natürlich auch an den Feiertagen der Betrieb aufrechterhalten. Um aber unnötige Belastungen in den Krankenhäusern gerade an den Festtagen möglichst zu verhindern, sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht selbstständig in die Notaufnahmen gehen, sondern die üblichen Wege der medizinischen Versorgung unbedingt nutzen.“

Die Menschen können sich laut Huml zunächst an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) oder bei schwerwiegenden Erkrankungen und Notfällen an die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 wenden.

Gelockerte Kontaktbeschränkungen

Des Weiteren erläutert die Ministerin, dass der Lockdown grundsätzlich vorerst bis zum 10. Januar gilt. „Das bedeutet allgemein strenge Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet), Ausgangsbeschränkungen sowie Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr“, so Huml.

Für Weihnachten werden die Kontaktbeschränkungen im Freistaat aber gelockert. „Von Heiligabend bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag darf der eigene Hausstand mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt“, so die Gesundheitsministerin.

Die Ausgangssperre in Bayern gilt auch an den Festtagen und „wer gemeinsam Weihnachten feiert, muss seine Heimreise so planen, dass er um 21.00 Uhr zu Hause ist. Mit unserer Ausnahmeregelung ermöglichen wir zwar das gemeinsame Feiern, aber in diesem Jahr ist es ratsam, früher mit der Feier zu beginnen und entsprechend früh nach Hause zu fahren.“ (ad)

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