Corona-Auflagen: Zwei Bundesländer erklären sich zum Hotspot – immer mehr stecken ihre Pläne ab

Der Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nach dem 2. April wird in immer mehr Bundesländern klarer.

In Hamburgbekräftigte der Senat seine Absicht, durch Nutzung der sogenannten Hotspotregelung zunächst bis Ende April weiterhin auf erweitere Eindämmungsmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen zogen die Anwendung der Regel dagegen nicht in Betracht.

Hamburg will sich als Corona-Hotpspot erklären

In Hamburg wird die Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspotregelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits am vergangenen Donnerstag angesichts erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg will nun folgen.

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Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Erfahrung in der Pandemie zeige, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlicher Verzögerung zur wachsenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führten, sagte er vor Journalisten. Die Zahlen stiegen schon "in erheblichem Maße". Der Zeitpunkt zum Handeln sei "jetzt".

Die baden-württembergische Landesregierung wird dagegen auf eine Anwendung der Hotspotregel verzichten. Sie werde "nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt", teilten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU am Donnerstag nach einer Sitzung ihres gemeinsamen Koalitionsausschusses in Stuttgart mit.

Mögliche regionale Überlastungen in Gesundheitssystem sollten durch Patienten- und Personalverlegungen und ähnliche Maßnahmen "unterhalb der Verordnungsebene" vermieden werden, hieß es weiter. "Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er rief die Menschen zugleich auf, weiter "aus Eigenverantwortung" Masken etwa in Innenräumen zu tragen.

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Auch die Landesregierungen von Sachsen, Berlin sowie Brandenburg entschieden am Dienstag, sich auf die im Infektionsschutzgesetz geregelten Basisschutzmaßnahmen zu beschränken. Hessen hatte dies bereits am Montag getan. Eine Aktivierung von Hotspotregelungen stand den entsprechenden Mitteilungen zufolge jeweils nicht zur Diskussion. Die Regierungen riefen Bürgerinnen und Bürger zugleich ebenfalls dazu auf, freiwillig in Innenbereichen Masken zu tragen.

2G- und 3G-Regeln nur noch in Ausnahmefällen möglich

Anderswo stehen Entscheidungen noch aus. In Thüringen will die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die bestehenden Corona-Maßnahmen zwar weiter verlängern. Am Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages geplant. Eine Mehrheit ist aber ungewiss.

Am Montag waren Baden-Württemberg sowie mehrere andere Länder mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen per Antrag auf einer Gesundheitsministerkonferenz noch um weitere vier Wochen zu verlängern. Laut einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen diese am 2. April endgültig auslaufen. Zulässig sind dann nur noch Maskenpflichten etwa im Nahverkehr und in Pflegeheimen, dort zusätzlich auch Testpflichten.

Erweitere Schutzmaßnahmen wie eine allgemeinere Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregelungen nach den 2G- und 3G-Prinzip sind dann ausnahmsweise nur noch in sogenannten Hotspotregionen zulässig. Notwendig dafür ist ein entsprechender Landtagsbeschluss.

Auch Niedersachsen plante nach Angaben von Landessozialministerin Daniela Behrens (SPD) keine Anwendung der Hotspotregel. Ab Samstag gälten lediglich die Basisvorgaben des Infektionschutzgesetzes, sagte sie in Hannover. Für Nordrhein-Westfalen sprach sich der Vizeministerpräsident Joachim Stamp (FDP) gegen die Nutzung der Hotspotregel aus. Es bestehe dafür "keine Notwendigkeit", sagte der Landesfamilienminister der "Rheinischen Post".

Coronavirus-Neuinfektionen weiter auf hohem Niveau

Die Zahl der festgestellten Corona-Fälle in Deutschland liegt weiter auf hohem Niveau. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) 237.352 Neuinfektionen innerhalb eines Tages, wie das RKI bekanntgab. Vor einer Woche waren es 222.080 Ansteckungen. Der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche – die Sieben-Tage-Inzidenz – lag am Dienstagmorgen bei 1703,3 (Vortag: 1700,6, Vorwoche: 1733,4). Deutschlandweit wurden den Angaben zufolge binnen 24 Stunden 307 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 264.

Während der aktuellen Corona-Welle sind nach einer Auswertung der Krankenkasse Barmer mehr Menschen arbeitsunfähig gemeldet als jemals seit Beginn der Pandemie. Vom 13. bis zum 19. Februar waren 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben, wie die Krankenkasse am Dienstag mitteilte. Zu Spitzenzeiten der ersten Corona-Welle seien es bis zu 25.100 Erwerbstätige gewesen – und damit etwa halb so viele.

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