Bis zum Jahr 2025 soll das E-Rezept Standard sein
Das Bundeskabinett steckt sich hohe Ziele, was die Digitalisierung des Gesundheitswesens betrifft: Bis zum Jahr 2025 soll das E-Rezept laut einem Beschluss vom Mittwoch zum Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Zudem sollen bis dahin vier von fünf Versicherten die elektronische Patientenakte nutzen – bisher ist diese, wie auch das E-Rezept, nur wenig verbreitet.
Trotz der Rolle rückwärts der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein bei der Einführung des E-Rezepts geht die Bundesregierung mutig voran: Bis zum Jahr 2025 sollen die elektronischen Verordnungen Standard sein, das Muster 16 bleibt dann nach dem Willen der Ampel nur noch als Rückfalloption. Das geht aus der vom Bundesverkehrsministerium entwickelten Digitalstrategie hervor, die das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch bei seiner Klausurtagung in Meseberg beschloss.
Mehr zum Thema
Entwurf einer Digitalstrategie
Elektronische Patientenakte soll „Herzstück“ der Gesundheitsversorgung werden
„Wir brauchen einen umfassenden digitalen Aufbruch für Deutschland“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) laut einer Pressemitteilung seines Hauses vom Mittwoch. „Die Digitalstrategie ist eine konkrete Zukunftsvision mit greif- und messbaren Zielen für den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Transformationsprozess. Und wir verpflichten uns als Bundesregierung, diese bis zum Ende der Legislaturperiode – also bis 2025 – auch umzusetzen. Daran wollen wir uns messen lassen.“
Ein Kapitel des Werks widmet sich dem Themenkomplex Gesundheit und Pflege. Demnach will die Ampel „durch konsequente Digitalisierung die Modernisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens“ vorantreiben. „Damit verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Gesundheitsberufe. Außerdem heben wir dadurch Effizienzpotential für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens.“
Bis 2025 sollen vier von fünf Versicherten eine ePA haben
Herzstück des Vorhabens soll die elektronische Patientenakte (ePA) werden. Ihre Bereitstellung will die Bundesregierung beschleunigen, sodass Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer schnellstmöglich von ihren Potenzialen profitieren können. Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2025 sollen 80 Prozent der Menschen über eine ePA verfügen – ein sportliches Ziel, wenn man bedenkt, dass bisher nur wenige Versicherte die digitale Akte nutzen.
Auch was das E-Rezept betrifft, zeigt sich das Kabinett ambitioniert: „Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen“, hält es in der Digitalstrategie fest. In den kommenden drei Jahren soll es sich zum Standard in der Arzneimittelversorgung mausern – das Muster 16 ist dann nur noch als „Rückfalloption“ vorgesehen.
Gematik soll zukunftsfest werden
Überdies plant die Ampel, die Gematik als „digitale Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)“ zukunftsfest aufzustellen. Was damit konkret gemeint ist, bleibt jedoch offen. Zudem will die Regierung die Nutzung von Patientendaten in der Forschung voranbringen, den europäischen Gesundheitsdatenraum mitgestalten und das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) weiter ausbauen.
Noch in diesem Jahr will der Bund darüber hinaus einen „partizipativen Strategieprozess“ zur Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege starten. „Dabei werden wir besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer legen. So werden wir im Dialog mit allen relevanten Akteuren die gemeinsame Vision einer Versorgung der Zukunft formulieren.“
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
- mindestens 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen und das E-Rezept als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert ist (Papierrezept „Muster 16“ lediglich als Rückfalloption).
- das Gesundheitswesen die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpft und dadurch alle Menschen, insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, umfassend durch eine bessere Versorgung profitieren.
- sich die Datenverfügbarkeit bei der Gesundheitsversorgung verbessert hat und eine verbesserte Datengrundlage für die Forschung, zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht.
- die Freigabe von ePA-Daten zu konkreten Mehrwerten für Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie für die Wissenschaft führt.
- das Pflegewesen durch die Digitalisierung und Robotik eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfährt, die Patientinnen und Patienten aber auch deren Angehörigen und den Pflegekräften zugutekommt.
- wir zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU einen „Datenraum Gesundheit“ aufbauen, der europäischen Sicherheitsstandards gerecht wird und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und -forschung erleichtert.
Aus der Digitalstrategie der Bundesregierung, Beschluss vom 31. August 2022
Die Digitalstrategie ist hier abrufbar.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen