Auch Pharma Privat und AEP dürfen jetzt liefern
Ab kommender Woche impfen auch Betriebsärzte gegen COVID-19. Die nötigen Impfstoffe konnten die Apotheken zunächst nur bei vier bundesweit tätigen Großhändlern bestellen. Das missfiel vor allem den zu Pharma Privat gehörenden, regional agierenden Großhandlungen. Nun hat sich etwas bewegt: Wenn am morgigen Mittwoch erneut für Betriebsärzte bestellt wird, sind auch die Pharma-Privat-Unternehmen sowie AEP mit an Bord.
Als am 21. Mai 2021 die Apotheken erstmals COVID-19-Impfstoffe für die Betriebsärzte bestellten, war dies ausschließlich über bundesweit tätige Großhändler möglich – konkret: Sanacorp, Gehe, Phoenix und Noweda. Und zwar auch in dem Fall, dass die Großhandlung nicht der Hauptlieferant der Apotheke ist oder sie im Normalfall sogar gar nicht beliefert. Begründet wurde dies damit, dass das betriebsärztliche System anders organisiert sei als das vertragsärztliche und daher bei den Großhandlungen eine bundesweite Vertriebsstruktur notwendig sei.
Das sorgte für Unverständnis bei den sechs zu Pharma Privat gehörenden inhabergeführten Großhandlungen – schließlich hatten sie die Lieferungen für die Vertragsärzte bereits erfolgreich ausgeführt. Pharma-Privat-Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr erklärte, man bemühe sich mit dem Bundesgesundheitsministerium um eine Lösung.
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Das ist offenbar geglückt. Nun informieren die Kehr-Großhandlungen aus der Pharma Privat Kooperation ihre Kunden per Fax: „Nach intensiven Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist es uns gelungen, dass wir bei der Belieferung der Betriebsärzt:innen mit einbezogen werden. Das bedeutet konkret, dass Sie ab sofort die Bestellungen Ihrer Betriebärzt:innen entgegennehmen können und über uns ausgeliefert bekommen“.
Und auch die ABDA führt in ihren aktualisierten Hinweisen zur Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen (Stand 1. Juni 2021) aus: „Abweichend von den Beschränkungen für die erste Bestellung sollen zukünftig für die weiteren Bestellungen durch die Betriebsärzte sowohl die bundesweit tätigen pharmazeutischen Großhändler als auch die nicht bundesweit tätigen Großhändler in die Belieferung der Betriebsärzte eingebunden werden. Diese Festlegung wird nach unseren Informationen die neue Allgemeinverfügung des BMG enthalten, die mit Wirkung für die zweite Bestellrunde am 2. Juni 2021 in Kraft treten soll“. Apotheken sollen dann sowohl bei den Phagro-Mitgliedsunternehmen als auch bei seinem Partnergroßhändler bestellen – damit ist der von seinem Zentrallager in Alzenau aus agierende Großhändler AEP gemeint.
Am heutigen Dienstag wurde besagte und erwartete Allgemeinverfügung allerdings noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist aber gut möglich, dass dies morgen noch geschieht – mit sofortiger Wirksamkeit.
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