Arbeitsunfähigkeit: Wie Sie bei den Krankenkassen zu Ihrem Geld kommen und sich gegen fiese Tricks wehren

Hier mal eine Grippe, da ein Magen-Darm-Infekt – der Mensch ist vor Krankheit nicht gefeit. Um sich selbst und andere zu schützen, sollte man dann dem Job fernbleiben. Was aber, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt und eine schnelle Genesung nicht zu erwarten ist? Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, haben Versicherte bei gleicher Diagnose Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Krankengeld kann man bis zu 72 Wochen lang bekommen. Das geht ins Geld: 2021 mussten die Kassen insgesamt 16,6 Milliarden Euro Krankengeld zahlen. Daher ist so manche Kasse – vorsichtig formuliert – motiviert möglichst früh festzustellen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Versicherte jemals wieder arbeiten kann. Sobald klar ist, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit besteht, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Statt Krankengeld gibt es dann Erwerbsminderungsrente – diese ist geringer als das Krankengeld.

Wie wehrt man sich in solchen Fällen? Fünf Tipps der Stiftung Warentest, die dabei helfen, dass eigene Recht bei den Krankenkassen durchzusetzen.

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5 Tipps bei Arbeitsunfähigkeit

1) Durchgängige Krankschreibung

Anspruch auf Krankengeld hat nur, wer seine Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibungen vom Arzt nachweisen kann. Die Bescheinigungen müssen durchgängig ausgestellt sein, gibt es zeitliche Lücken, entfällt der Anspruch auf Krankengeld.

2) Keine Auskünfte am Telefon geben

Wer länger arbeitsunfähig ist, kann damit rechnen, dass er irgendwann einen Anruf von seiner Krankenkasse bekommt. Ist das der Fall, müssen Sie auf Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand nicht antworten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Auskunft am Telefon zu geben. Finanztest empfiehlt: Bestehen Sie stattdessen auf eine schriftliche Mitteilung Ihrer Krankenkasse.

3) Gutachten anfechten

Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Kassen nicht nur den Stand der Erkrankung, also ob beispielsweise die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, sondern kann auch die Arbeitsunfähigkeit aufheben. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie gegen das Gutachten vorgehen. Geht es um eine Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit könne man diese laut Finanztest mit einer Stellungnahme des behandelnden Arztes anfechten.

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4) Fristen einhalten

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Gutachten extrem gefährdet ist, darf die Krankenkasse Sie auffordern, einen Antrag auf eine Reha zu stellen. So ist es im Sozialgesetzbuch verankert. Wenn Sie eine schriftliche Aufforderung vorliegen haben, kommen Sie der Frist unbedingt nach, ansonsten droht der Verlust des Krankengeldanspruchs.

5) Privat versichert

Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld. Daher rät Finanztest dazu, ein Krankentagegeld in der Police zu vereinbaren. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit können die Kassen ein Gutachten beauftragen und das schon nach wenigen Monaten. Werden Sie dann als berufsunfähig eingestuft, endet die Zahlungspflicht der Versicherer. Wenn Sie gegen diese Einordnung vorgehen wollen, müssen Sie das Gegenteil beweisen.

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