Apotheken können ab 14. Juni digitale Impfnachweise ausstellen

Am gestrigen Montagabend erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im ABDA-Livetalk, es werde mit „Hochdruck“ daran gearbeitet, dass Apotheken schnellstmöglich digitale Impfzertifikate über das Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ ausstellen können. Heute vermeldet der DAV, dass es für die dort registrierten Apotheken am 14. Juni losgehen soll. Verbraucher können sich parallel über www.mein-apothekenmanager.de informieren, welche Apotheken diesen Service anbieten.

Der Gesetzgeber hat den Apotheken neue Aufgaben zugewiesen: Sie können nun nicht nur Nachtragungen im Impfpass vornehmen, sondern auch digitale COVID-19-Zertifikate für Geimpfte, Genesene und Getestete ausstellen. Die rechtlichen Weichen sind gestellt, nun müssen nur noch die praktischen Möglichkeiten geschaffen werden. Bislang werden die digitalen Impfzertifikate nur im Rahmen eines Feldtests von einigen Impfzentren ausgegeben. Auch die passende App (CovPass-App) des Robert Koch-Instutus, mit der die Bürger:innen das Zertifikat dann scannen können, um ihre Impfung zu belegen, ist noch nicht einsatzbereit.  

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Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat vergangene Woche aber bereits eine bundesweit einheitliche Lösung zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate in den öffentlichen Apotheken angekündigt – über das hauseigene Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“. Wie ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am gestrigen Montag im ABDA-Livetalk erklärte, können Apotheken nur über diesen Weg die digitalen Zertifikate ausstellen. Sie ermunterte nochmals alle Apotheken, die Gelegenheit zu nutzen und sich bei dem DAV-Portal anzumelden – und zwar mit der Haupt- sowie den Filialapotheken. Die meisten hätten dies bereits getan. 

Nur Verbandsmitglieder können sich registrieren

Diese Registrierung setzt allerdings voraus, dass der oder die betreffende Apotheker:in Mitglied des Landesapothekerverbands/-vereins ist – denn mein-apothekenportal.de ist schließlich das Portal der Verbände. Auf dem Portal wiederum findet sich die Information, dass zur Nutzung des Impfzertifikat-Moduls ferner zwingend die Angabe der Telematik-ID (Kennung der Apotheke je Betriebsstätte) notwendig ist.

Eine Ausstellung über den webbasierten Impfzertifikatservice des Robert Koch-Instituts (RKI) ist demnach für Apotheken nicht möglich. Nachfragen von DAZ.online dazu, ob es nicht doch einen weiteren Weg für Apotheken geben wird, die Impfzertifikate auszustellen, blieben bislang sowohl von der ABDA als auch vom Bundesgesundheitsministerium unbeantwortet.

Wer nun diese Bedingungen erfüllt, kann sich laut DAV ab dem morgigen Mittwoch, 9. Juni, entsprechend im DAV-Portal registrieren Ab dem 14. Juni sollen diese registrierten Apotheken dann die digitalen Impfnachweise für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Bürgerinnen und Bürger ausstellen können. Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem sich schon jetzt Schnelltest-Apotheken finden lassen, können Verbraucher:innen dann Apotheken in ihrer Nähe finden, die diesen Service anbieten.

DAV rechnet mit regem Zuspruch

„Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen“, erklärt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich in einer Pressemitteilung. „In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt.“

Das Verbändeportal ist für den Service der Digitalisierung der Impfnachweise an den zentralen Server des vom Bundesgesundheitsministeriums beauftragten Dienstleisters IBM angebunden. Dieser stellt die digitalen Impfzertifikate aus, die dann vom Verbändeportal angezeigt und ausgedruckt werden können, heißt es in der Pressemitteilung der ABDA.

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