Online-Sprechstunde beim Arzt: So funktioniert die Krankschreibung per Video

Wer von Übelkeit oder Kopfschmerzen geplagt wird, musste für eine Krankschreibung bisher immer zum Arzt. Das ändert sich nun: Ab sofort können sich Arbeitnehmer auch online per Videosprechstunde krankschreiben lassen.

Fragen und Antworten, was Beschäftigte dazu wissen sollten.

Hat die Neuregelung mit Corona zu tun?

Nein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unabhängig von der Corona-Pandemie geändert.

Was ändert sich für Patienten?

Ärzte können Patienten nun auch nach einem Gespräch in einer Videosprechstunde krankschreiben, und zwar für höchstens sieben Kalendertage.

Eine Folgekrankschreibung per Video ist nur möglich, wenn die vorherige nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis erfolgt ist – diese ist dann nicht auf sieben Kalendertage gedeckelt.

Was sind die Voraussetzungen dafür?

Der Arbeitnehmer muss bereits Patient in der Praxis sein. Wer also bislang nie persönlich dort war, darf nicht nach einer Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Ausgeschlossen sind Krankschreibungen außerdem allein auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats.

Letzteres war während der Corona-Pandemie eine Zeit lang zwar möglich, doch Ende Mai ist diese Sonderregelung des G-BA wieder ausgelaufen.

Ebenfalls wichtig: Selbst wenn der Arzt eine Videosprechstunde anbietet, hat der Patient keinen Anspruch darauf, auf diesem Weg krankgeschrieben zu werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont.

Die medizinische Einschätzung des Arztes entscheidet. Wenn der Mediziner also per Video nicht sicher feststellen kann, ob der Patient arbeitsunfähig ist, kann er ihn in die Praxis bitten.

Wie verbreitet sind Videosprechstunden überhaupt?

Nach Angaben der KBV hat es hier im Zuge der Corona-Pandemie in Deutschland einen sprunghaften Anstieg gegeben. Zum Ende des ersten Quartals 2020 hätten mehr als 25 000 Praxen eine Videosprechstunde anbieten können – das sei mehr als ein Viertel aller Praxen.

Was brauchen Patienten, um dieses Angebot zu nutzen?

Benötigt wird ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera. Außerdem erforderlich sind Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Videosprechstunden sind eine Kassenleistung.

Wie kommt die Krankschreibung zum Patient?

In der Regel per Post. Nach Angaben der KBV kann es aber auch passieren, dass einzelne Praxen möchten, dass die Krankschreibung abgeholt wird – was in dem Fall wohl eher bedeuten dürfte, dass man die Bescheinigung abholen lässt, zum Beispiel von einem Angehörigen.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (2020): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der ArbeitsunfähigkeitsRichtlinie: Ärztliche Fernbehandlung, elektronische Bescheinigung und Ergänzung Ausnahmetatbestände, abgerufen am 07.10.2020: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4384/2020-07-16_AU-RL_Fernbehandlung-eAU_BAnz.pdf
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (2020): G-BA ermöglicht Krankschreibung per Video, abgerufen am 07.10.2020: https://www.kbv.de/html/1150_47112.php

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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