Großhandel: 50 Cent für das Lieferengpass-Management – welche Leistungen werden vergütet?
Wie die Apotheken soll auch der pharmazeutische Großhandel künftig 50 Cent für das Lieferengpass-Management erhalten. Welche Leistungen damit genau vergütet werden, erläutert jetzt der Phagro.
Während die ABDA mit dem heute vorgestellten Regierungsentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) alles andere als zufrieden ist, kann sich der pharmazeutische Großhandel freuen: Er soll demnach künftig 50 Cent netto erhalten, wenn die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel austauschen muss. Zu diesem Zweck soll dem § 2 Absatz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) folgender Absatz 1a angefügt werden:
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