Lauterbach wirbt für vermehrten Paxlovid-Einsatz

In der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hat sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung gegen COVID-19 befasst. Minister Lauterbach erklärte im Parlament: „Die Pandemie wird leider nicht in die Sommerpause gehen.“ Dies sei aber auch nicht für die Pandemiebekämpfung vorgesehen. Unter anderem will er dafür sorgen, dass Paxlovid breiter eingesetzt wird.

„Wir dürfen und wir können es uns nicht leisten, ein drittes Mal nicht gut vorbereitet in den Herbst hineinzugehen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am gestrigen Donnerstag im Bundestag. Und der Herbst werde mit der mittlerweile dominierenden BA.5-Variante des Coronavirus schwierig werden. „Wir wissen, dass eine vorherige Infektion mit der BA.1- oder der BA.2-Variante wenig Schutz bietet für die Infektion mit der BA.5-Variante. Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion“, sagte Lauterbach. „Das ist die Lage, mit der wir ringen müssen.“ Er betonte aber auch, dass Impfungen nach wie vor Todesfälle vermieden – ohne sie wären wir „in einer katastrophalen Situation“.

Für diese Vorbereitung auf den Herbst hat die Ampelkoalition nun das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19 auf den Weg gebracht. Es nimmt schon einmal sechs Punkte des kürzlich vorgelegten 7-Punkte-Plans zur „Corona-Herbststrategie“ in den Blick – offen bleibt noch eine neue Ermächtigungsgrundlage für die Länder für Schutzmaßnahmen ab dem 24. September. 

Forciert werden soll unter anderem das Impfen – dazu gehört auch, dass Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 berechtigt sein sollen, gegen COVID-19 zu impfen. Bislang ist dies nur bis Endes dieses Jahres gesetzlich vorgesehen. Zudem soll die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impf- und Testverordnung, ebenso die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Ende 2022 verlängert werden. Nicht zuletzt soll die Datenlage, speziell zur Krankenhausbelegung und zu Testergebnissen, mit dem Gesetz verbessert werden. Zunächst war auch angedacht, die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu verlängern – doch diese Idee wurde wieder fallengelassen. 

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Zum 7-Punkte-Plan gehört auch, dass wirkungsvolle Medikamente wie Paxlovid rechtzeitig und breiter als bisher eingesetzt werden können. Mit Paxlovid lasse sich die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung bei älteren infizierten Menschen um 90 Prozent senken, die Sterblichkeit um 70 Prozent, sagte Lauterbach. 

Doch offenbar verordnen die Ärzte und Ärztinnen das Mittel noch zurückhaltend – beim Großhandel stapeln sich die Packungen: „Wir haben mehr als ein Million Dosen gekauft; davon sind noch nicht einmal 30.000 eingesetzt worden“, sagte der Minister im Bundestag. „Wir müssen daher dafür sorgen, dass diejenigen, die geeignet sind, diese Medikamente zu bekommen, diese auch schnell bekommen.“ Dieser zielgerichtete, schnelle Einsatz der Arzneimittel werde noch in der Sommerpause vorbereitet, so Lauterbach. Schon am vergangenen Sonntag hatte der Minister getwittert, dass dies zusammen mit den Hausärzten geschehe. 

Derweil hat das Bundesgesundheitsministerium auch seine „Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabeantiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19“ angepasst. Sie ermöglicht Apotheken nunmehr die unbegrenzte Bevorratung zentral beschaffter, zugelassener antiviraler Mittel wie Paxlovid.

Nächste Station für den Gesetzentwurf ist nun der Gesundheitsausschuss des Bundestags.

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