Bienenwachstücher statt Plastikfolie: Welche Gesundheitsrisiken sind zu beachten? – Heilpraxis
Gesundheitsrisiken bei Bienenwachstüchern vermeiden
Angesicht des wachsenden Bewusstseins für das Plastikmüllproblem versuchen viele Menschen auf Frischhaltefolien und ähnliche Verpackungen zu verzichten. Bienenwachstücher sind hier eine mögliche Alternative. Diese können im Handel erworben oder auch selbst hergestellt werden, allerdings gilt es einige Details zu beachten, damit die ökologische Verpackungsvariante nicht zum Gesundheitsrisiko wird.
Bei den Bienenwachstüchern besteht laut Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beispielsweise die Gefahr, dass ungewollt Substanzen in die verpackten Lebensmittel übergehen, weshalb schon bei der Herstellung der Tücher sämtliche Schadstoffbelastungen vermieden werden sollten. Auch sind die Tücher nicht für alle Lebensmittel geeignet. Das BfR liefert daher eine Übersicht der wichtigsten Aspekte, die bei den Bienenwachstüchern zu beachten sind.
Alternative zu Frischhaltefolie
Als Alternative zu Aluminium- oder Frischhaltefolie werden Bienenwachstücher bereits im Handel angeboten und auch zuhause lassen sich die Tücher relativ einfach herstellen. Sie eignen sich beispielsweise zum Verpacken des Pausenbrots oder verschiedener Lebensmitteln, die im Kühlschrank gelagert werden.
Substanzen können auf Lebensmittel übergehen
Hergestellt werden die Bienenwachstüchern aus Stofftüchern, Bienenwachs und Öl sowie eventuell Harz, erläutert das BfR. Beim Einschlagen der Lebensmittel mit dem Bienenwachstuch entstehe durch den warmen Druck der Hände auf das Wachs eine Art feste Verpackung, wobei aus den Bestandteilen der Tücher jedoch ungewollt Substanzen in die verpackten Lebensmittel übergehen können.
Geeignete Stofftücher verwenden
Daher sollte laut BfR darauf geachtet werden, dass die verwendeten Stofftüchern aus Textilien bestehen, die für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. „Ansonsten könnten zum Beispiel bei gefärbten Textilien, wie Gardinen oder anderen Stoffresten, Bestandteile der Druckfarben auf das Lebensmittel übergehen“, warnt das Bundesinstitut. Der Übergang von primären aromatischen Aminen, die zum Teil als krebserzeugend eingestuft sind, wäre hier zum Beispiel besonders kritisch.
Qualität des Bienenwachses beachten
Des Weiteren sei darauf zu achten, „dass das verwendete Bienenwachs den Anforderungen als Lebensmittelzusatzstoff entspricht, da Bienenwachs ansonsten mit Mineralölbestandteilen oder Pestiziden verunreinigt sein kann.“ Die Pestizide können von den Bienen beim Sammeln des Nektars mit aufgenommen werden, wenn die Pflanzen damit behandelt wurden, erläutert das BfR.
Jojobaöl vemeiden
Zudem komme als Ölbestandteil bei Bienenwachstüchern oft Jojobaöl zum Einsatz, um die Geschmeidigkeit der Tücher zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass das Bienenwachs nicht-brüchig wird. Ein Übergang von Jojobaöl aus den Bienenwachstüchern bei Kontakt mit fettigen Lebensmitteln sei sehr wahrscheinlich und Jojobaöl habe in Tierversuchen toxische Wirkungen in Darmzellen gezeigt, weshalb das BfR von seinem Einsatz abrät.
Nicht für fettige Lebensmittel verwenden
Auch sind die Bienenwachstücher nicht für alle Lebensmittel geeignet. „Die mit Bienenwachs beschichteten Tücher sollten nicht mit fettigen Lebensmitteln wie etwa Gebäck, Kuchen oder Wurst und Käse in Kontakt kommen, da dadurch Wachsbestandteile in das Lebensmittel übergehen können“, so der Hinweis des BfR. Geeignet seien die Tücher zum Beispiel für die Verwendung bei Obst und Gemüse.
Hygienische Reinigung nicht möglich
Zu bedenken ist ebenfalls, dass die Bienenwachstüchern nicht bei hohen Temperaturen gereinigt werden können, da das Beschichtungsmaterial sonst schmelzen würde. Eine hygienische Reinigung sei daher nicht möglich, so das BfR. Insbesondere den Kontakt mit rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln gelte es daher zu vermeiden, da die Keime bei Wiederverwendung auf andere Lebensmittel übertragen werden können. Pflanzliche Lebensmittel seien seltener mit Infektionserregern belastet, aber das Übertragungsrisiko sei auch bei diesen nicht vollständig auszuschließen. (fp)
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